In Küchen werden v. a. warme Speisen vorbereitet, zubereitet oder auf Verzehrtemperatur gebracht bzw. kalte Speisen vor- oder zubereitet. Ein Küchenbetrieb umfasst neben der Küche selbst u. a. auch die Bereiche Anlieferung, Lager, Kühlräume, Speisenübergabe und Spülzone.
Küchen in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Betriebskantinen sind Arbeitsplätze mit hohem Gefährdungspotenzial. Zudem besteht ein hohes Brandrisiko.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Lüftungsanlagen-Richtlinien der Länder (LüAR)
- ASI 0.10 "Küchenplanung"
- DGUV-R 110-001 "Arbeiten in Gaststätten"
- DGUV-R 110-003 "Branche Küchenbetriebe"
- DGUV-R 110-004 "Branche Backbetriebe"
- DGUV-R 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
- DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"
- DIN 10506 "Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung"
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