Dipl.-Kffr. Katja Graf, Dr. Josef Sauer
4.1 Technische Schutzmaßnahmen
4.1.1 Trockenbearbeitung/Minimalmengenschmierung
Die Minimalmengenschmierung (MMS) ist eine Verlustschmierung. Im Gegensatz zur Nassbearbeitung/Überflutungsschmierung ist kein Kreislaufsystem vorhanden und der Schmierstoff wird in Form von Tröpfchen (Aerosolen) direkt auf die Wirkstelle aufgebracht.
Damit wird die Schmierstoffmenge enorm reduziert. Verluste durch Verdampfung und Verschleppung werden ebenfalls minimiert. Neben der gesundheitlichen Entlastung kann der Einsatz dieses Verfahrens wirtschaftliche Vorteile haben.
In der BG/BGIA-Empfehlung "Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung" sind die Kriterien für die Erfüllung des Standes der Technik festgelegt. Der Anwender erhält genaue Hinweise zur wirksamen Reduzierung von Gefahrstoff-Emissionen sowie Vorgaben zum Einsatz der MMS.
Weitere Information s. DGUV-I 213-723 "Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung".
4.1.2 Reinigung und Desinfektion von KSS-Kreisläufen für wassergemischte Kühlschmierstoffe
KSS müssen ausreichend gekennzeichnet (Name, Konzentration, Gesamtvolumen, Menge der nachzugebenen Biozide) und KSS-Kreisläufe (Abb. 1, 2) ordnungsgemäß betrieben und überwacht werden. Kühlschmierstoff-Zentralanlagen sind so zu betreiben, dass u. a.:
- feste Verunreinigungen durch vorhandene Einrichtungen abgeschieden werden und sich nicht in Toträumen, Ecken oder Hinterschneidungen von Rohrleitungen Kanälen, Behältern und Filtern ablagern,
- eine mechanische Reinigung – auch an schwer zugänglichen Stellen – möglich ist,
- die eingesetzten Materialien nur entsprechend den Angaben des Herstellers verwendet werden,
- sie weitgehend geschlossen sind,
- bei Stillstandszeiten durch mikrobielle Aktivität keine erhöhten Konzentrationen entstehen, die die Arbeitshygiene belasten,
- eine Vermischung von Hydraulik- und/oder Maschinenöl mit dem wassergemischten Kühlschmierstoff weitgehend vermieden ist,
- ein Temperaturanstieg des wassergemischten Kühlschmierstoffes über die Umgebungstemperatur weitgehend verhindert ist.
Es ist ein Reinigungsplan mit Angabe der Reinigungsverfahren und -mittel festzulegen.
Abb. 1: Beispiel eines KSS-Kreislauftanks in der spanenden Alubearbeitung
Abb. 2: Beispiel eines KSS-Kreislauftanks in der spanenden Stahlbearbeitung
4.1.3 Verringerung von Kühlschmierstoff-Emissionen
Bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen gibt es einige technische Möglichkeiten zur Emissionsminderung. Es ist jedoch nicht in allen Fällen notwendig, sämtliche technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um ein ausreichendes Schutzniveau zu erhalten. Insbesondere bei emissionsarmen Bearbeitungsverfahren und geringer Maschinendichte sind vielfach Basismaßnahmen ausreichend. Unter Basismaßnahmen sind folgende Beispiele zu verstehen:
- Der Kühlschmierstoff soll unmittelbar und gleichmäßig an die Wirkstelle gebracht werden. Damit wird Reibung gemindert, sicherer Spänetransport und Wärmeabfuhr gewährleistet.
- Einstellung eines optimalen KSS-Volumenstroms.
- Möglichst weitgehende dichtende Einhausung der Anlage, Anbringen von Spritzabdeckungen.
- Leckagen umgehend beseitigen (Abdichten).
- Späne bzw. Werkstücke nur kurzfristig im Arbeitsbereich lagern (vgl. Abb. 3).
- Verschüttete oder verspritzte Kühlschmierstoffe sofort beseitigen (Nasssauger oder Bindemittel einsetzen.
- Alle Sammel- und Ablaufstellen möglichst geschlossen halten.
- Bereithalten verschließbarer Behältnisse, Putztücher darin sammeln und regelmäßig beseitigen.
Abb. 3: Alu-Späneauffangwagen mit KSS-Rückständen
Reichen die Basismaßnahmen nicht aus, um eine ausreichende Luftqualität am Arbeitsplatz zu erreichen, sind weitere lufttechnische Maßnahmen erforderlich (s. Abschn. 6.3.3 DGUV-R 109-003"Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen".
4.1.4 Brand- und Explosionsschutz
Es ist ein Kühlschmierstoff auszuwählen, von dem eine möglichst niedrige Gefährdung ausgeht. Brennbare KSS dürfen nur in dafür geeigneten Maschinen oder Anlagen eingesetzt werden. Können Brand- und Explosionsgefahren nicht sicher ausgeschlossen werden, sind Gegenmaßnahmen erforderlich.
Dazu können gehören:
- Gestaltung der Werkzeugmaschine,
- Absauganlage,
- Druckentlastungseinrichtung,
- Löschanlage/Brandschutzmaßnahmen.
Weitere Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren beim Betrieb von Werkzeugmaschinen mit nichtwassermischbaren KSS finden sich in DGUV-I 209-026 "Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen" und dem BGIA Report 9/2006 "Absaugen und Abscheiden von Kühlschmierstoffemissionen".
4.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen
4.2.1 Beschäftigungsbeschränkungen
An Einrichtungen, bei deren Verwendung mit KSS umgegangen wird und Gefährdungen durch Haut- und Augenkontakt oder Emissionen in die Atemluft sowie Aufnahme in den Körper zu erwarten sind, dürfen nur Mitarbeiter beschäftigt werden, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- mit den Einrichtungen und Fertigungsverfahren vertraut sind.
4.2.2 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Der Unternehmer muss unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung dafür sorgen, dass Mitarbeiter, die Tätigkeiten mit KSS durchführen, durch einen beauftragten Arzt untersucht werden.
4.2.3 Betriebsanweisungen
Arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache sind erforderlich für Tätigkeiten mit
- Kühlschmierstoffen und Zusatzstoffen,
- Einrichtungen, in denen KSS verwendet werden, und
- lufttechnischen Anlagen zur Erfassung und Abscheidung von KSS-Dampf und Aerosol...