Auch wenn es sich hier um seltene Einzelfälle handelt, müssen diese Fälle aufgrund der Schwere der Erkrankungen besonders betrachtet werden. Es bietet sich folgende Systematik an:

  • KSS-rezepturbedingte Gefahrstoffe: Die "VKIS-VSI-IGM-BGHM Stoffliste für Kühlschmierstoffe nach DIN 51385 für die Metallbearbeitung" bietet eine Vielzahl von Informationen an. Pochen Sie als Anwender auf die Einhaltung der versprochenen Selbstverpflichtung, alle gelisteten Stoffe herstellerseitig zu deklarieren.
  • Werkstoffspezifische Gefahrstoffe: Metalle und Metallionen:

    • Nickel, Chrom und Cobaltin in gelöster ("bioverfügbarer") Form schädigen die Lunge (auch Lungenkrebs) und die Leber (auch Leberkrebs);
    • Blei in gelöster Form schädigt das Nervensystem und das ungeborene Kind (vgl. Mutterschutzgesetz!);
    • Beryllium (und Berylliumsalze) sind akut toxisch und können zu Lungenkrebs führen.
  • Zersetzungsprodukte und verfahrensbedingt entstehende Gefahrstoffe:

    • bei wg-KSS können krebserzeugende N-Nitrosamine entstehen (vgl. TRGS 611), bei der Bearbeitung von Sphäroguss wird Phosphin frei;
    • bei nw-KSS können krebserzeugende polycyclische aromatische KW (PAK, PAH, Benzo(a)pyren) entstehen (vor allem bei sehr langen Standzeiten und dauernd stark erhöhten Temperaturen).

Für diese Gefahrstoffe liegen i. d. R. Kennzeichnungsgrenzen vor, bei deren Einhaltung eine Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Dies besagt allerdings nicht automatisch, dass auch eine Gefährdung auszuschließen ist – solange es keine Luftgrenzwerte gibt.

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