In den allermeisten Fällen reist der technische Außendienst mit selbst gesteuerten Fahrzeugen an, meistens Pkw mit hohem Ladevolumen (Kombis oder Transporter). Damit stellt die Teilnahme am Straßenverkehr ein unvermeidliches Unfallrisiko dar. Zu berücksichtigen ist:

Fahrereignung, Fahrerlaubnis

Nach § 35 DGUV-V 70: Fahrzeuge darf der Arbeitgeber nur solche Beschäftigte mit dem Führen eines Kfz beauftragen, die

  • geistig und körperlich geeignet sind,
  • nachweislich im Besitz einer geeigneten Fahrerlaubnis sind,
  • unterwiesen und
  • zuverlässig sind.

Die geistige und körperliche Eignung kann der Arbeitgeber allerdings fortlaufend nur nach Augenschein prüfen. Regelmäßige medizinische Untersuchungen sind für Fahrzeugführer, soweit es sich nicht um Berufskraftfahrer handelt, arbeitsrechtlich nicht vorgesehen und höchstens vor Aufnahme der Arbeit, nicht aber im laufenden Vertrag durchsetzbar. Der Arbeitgeber muss also dann reagieren, wenn augenscheinlich begründete Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Beschäftigten bestehen. Dann allerdings ist eine ärztliche Untersuchung aus gegebenem Anlass denkbar.

Ob und wie häufig ein Arbeitgeber sich von Beschäftigten, die Dienstfahrten unternehmen, die Fahrerlaubnis zeigen lassen muss, ist eine arbeitsrechtliche Frage, die unterschiedlich beantwortet wird. Intervalle von 3 bis 12 Monaten werden diskutiert. Wichtig ist, dass Arbeitgeber deutlich machen (z. B. in der Unterweisung), dass der Verlust des Führerscheines bei Außendienstlern das Arbeitsverhältnis elementar berührt und damit unverzüglich mitgeteilt werden muss.

 
Praxis-Tipp

Fahrsicherheitstraining

Die Unfallversicherungsträger bieten ihren Mitgliedsunternehmen eine anteilige Kostenübernahme für zertifizierte Fahrsicherheitstrainings. Diese werden von vielen Trainingsanbietern auch spezialisiert für bestimmte Fahrzeugtypen angeboten, z. B. für Transporter.

Details zur Anmeldung und Kostenübernahme sind den Internetauftritten der Unfallversicherungsträger zu entnehmen.

Fahrzeugausstattung

Fahrzeugausstattung ist im Außendienst sowohl unter Effizienz- wie unter Sicherheitsaspekten gut angelegtes Geld. Fahrzeugmodelle bzw. Ausbauvarianten sind so vielfältig, dass der Überblick schwerfällt. Hier ist es wichtig, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Beschäftigten die Bedarfe möglichst genau zu ermitteln und passende Lösungen auszuwählen, immer abhängig von den jeweiligen Einsatzbedingungen:

  • Wie viel/wie weit wird gefahren? Davon abhängig: Fahrzeugtyp, Antriebsleistung, Komfort für den Fahrer, Winterausstattung.
  • Was muss ständig transportiert bzw. im Auto vorgehalten werden? Davon abhängig: Fahrzeugausbau, ggf. Werkstattausbau, Gefahrgutausstattung usw.
  • Was muss zugeladen werden? Davon abhängig Fahrzeugtyp, Ladungssicherungsmöglichkeiten.
  • Welche Arbeiten müssen an/im Fahrzeug verrichtet werden? Davon abhängig z. B. Büromodul, Standheizung, Arbeitsbank/Schraubstock usw.

Abb. 1: Werkstattwagen für den technischen Außendienst

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge