Die von einer Schallquelle je Zeiteinheit abgestrahlte Energie (Geräuschemission) ist die Schallleistung P. Wird die Schallleistung P auf eine Fläche S bezogen, so ergibt sich die Schallintensität I; die Maßeinheit der Schallleistung ist Watt (W).

Der Schalleistungspegel LW wird definiert als

wobei für die Beurteilung der Einwirkung auf den Menschen (Geräuschimmission) aus praktischen Gründen ein logarithmischer Maßstab benutzt und die Hörschwelle P0 = 10-12 W als Bezugsschallleistung verwendet wird.

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