Bei der Schallwahrnehmung beim Menschen wird der Schall von der Ohrmuschel eingefangen. Über den äußeren Gehörgang gelangt der Schall zum Trommelfell und versetzt dieses in Schwingungen. Die winzigen Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel (kleinster Knochen des Menschen; nur halb so groß wie ein Reiskorn) nehmen die Schwingungen auf. Der Steigbügel überträgt die Schwingungen auf das ovale Fenster der Ohrschnecke, die mit Flüssigkeit gefüllt ist. Je nach Frequenz des Geräusches werden im Schneckengang Haarzellen bewegt, die dadurch Reizfolgeströme auslösen. Es erfolgt also eine Umwandlung der Schallenergie in elektrische Energie, die über den Hörnerv an die Hirnrinde weitergeleitet wird – der Mensch hört.
Abb. 3: Schematische Darstellung des Hörapparats
Als Lärm werden von Menschen Geräusche empfunden, die störend, belästigend oder gefährdend sind. Dies sind jedoch nicht nur Belastungen durch Lärm am Arbeitsplatz, sondern auch Verkehrslärm, Fluglärm, (unerwünschte) laute Musik oder allg. Freizeit- und Wohnlärm.
Mit Lärm sind folgende Risiken verbunden:
- Lärmstress,
- Hörschäden,
- Hörminderung/Tinnitus/Lärmschwerhörigkeit,
- erhöhte Unfallgefahren,
- verminderte Leistungsfähigkeit,
- Kommunikationsstörungen,
- Schlafstörungen.
Lärmstress ist abhängig von der eigenen Einstellung zu Geräuschen und vom individuellen Empfinden (z. B. empfinden die meisten Diskothekenbesucher die laute Musik nicht als störend, während ein Anwohner sich stark gestört fühlen kann). Lärmstress kann zu Verärgerung, Anspannung, Resignation, Angst oder Nervosität führen. Physisch wirkt sich dies durch erhöhte Stresshormonwerte, Verengung von Blutgefäßen, verändertem Atem- und Herzrhythmus oder verringerten Magen- und Darmbewegungen aus. Diese Reaktionen können schon bei niedrigem Beurteilungspegel (40–60 dB(A)) auftreten.
Hörschäden können auftreten, wenn der Beurteilungspegel den Wert von 85 dB(A) überschreitet und eine längere Exposition vorliegt. In der Medizin gibt es aber immer häufiger auch Aussagen darüber, dass bereits Werte unter 85 dB(A) Schädigungen verursachen können. Unterhalb von 75 dB(A) gilt ein Hörschaden jedoch als unwahrscheinlich. Ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) wird jedoch auch bei folgenden Kombinationen erreicht:
85 dB(A) |
8 Stunden |
88 dB(A) |
4 Stunden |
91 dB(A) |
2 Stunden |
94 dB(A) |
1 Stunde |
97 dB(A) |
30 Minuten |
100 dB(A) |
15 Minuten |
105 dB(A) |
4,8 Minuten |
Tab. 1: Kombinationen von Schalldruck und Expositionsdauer, bei denen ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) erreicht wird
Aber auch extrem hohe Schalldruckpegel von mehr als 140 dB (PEAK) können bereits bei Einzelereignissen (z. B. bei Explosionen) zu Gehörschäden führen. Eine Hörminderung zeigt sich zunächst in einer verminderten Hörfähigkeit in den höherfrequenten Bereichen. Je nach Dauer und/oder Höhe der Lärmbelastung kann sich daraus ein Hörschaden entwickeln. Der Hörverlust bei hochfrequenten Schallanteilen zeigt sich bei der ärztlichen Untersuchung. Das Hörfeld ist dann eingeschränkt.
Die Folge einer Lärmbelastung, entweder bei einer längeren Belastung von hohen Schalldruckpegeln oder bei kürzeren extremen Schalldruckpegeln, kann die Lärmschwerhörigkeit sein. Sie entsteht dadurch, dass die feinen Haarsinneszellen im Innenohr zerstört werden und so den Schall nicht mehr übertragen können. Diese Schwerhörigkeiten können infolge von Arbeits- und/oder Freizeitlärm auftreten. Hinzu kommt eine altersbedingte Hörminderung bzw. Schwerhörigkeit. Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten anerkannten Berufskrankheiten – BK 2301.
Abb. 4: Einfluss eines lärmbedingten Gehörschadens auf das Hörfeld
Infolge von sehr hohen kurzzeitigen Schalldruckpegeln (z. B. einem Knall) kann es auch zu einem sog. "Tinnitus" kommen. Nach dem Ereignis bleibt ein Dauergeräusch im Ohr, welches nur schwer zu behandeln ist. Sowohl beim Tinnitus als auch bei einem plötzlichen Hörverlust (i. d. R. auch nach einem Ereignis mit einem sehr hohen Schalldruckpegel) muss sofort eine ärztliche Behandlung erfolgen.
Ist die Lärmbelastung so groß, dass die Wahrnehmung akustischer Signale, von Warnrufen oder gefahrankündigenden Geräuschen beeinträchtigt ist, so kann auch eine erhöhte Unfallgefahr eintreten.
Die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter kann durch Lärm beeinträchtigt werden. Dabei spielen die Höhe des Lärms und die Komplexität der Aufgaben eine wichtige Rolle. Wird der Lärm als besonders störend empfunden, so kann es zu Stressreaktionen kommen, es können letztendlich mehr Fehler gemacht werden.
Kommunikationsstörungen sind eine weitere Ursache einer Lärmbelastung. Sie führen zu einer Reduzierung sozialer Kontakte und zur Vereinsamung am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass Normalhörende sich in Lärmbereichen besser verständigen können als Hörgeschädigte. Eine Kommunikation ist unter normalen Umständen möglich, jedoch sind Hörgeschädigte davon ausgeschlossen.
Umweltlärm hat häufig Schlafstörungen zur Folge. Während der Mensch schläft, verarbeitet das Gehör weiterhin alle Ger...