3.1 Bewerteter Schallpegel (Frequenzbewertung)
Im Arbeitsschutz wird am häufigsten der Frequenzfilter "A" verwendet, da dieser bei nicht extremen Schalldruckpegeln das menschliche Gehör am besten nachbildet. Die Messwerte mit dem "A-Filter" werden mit dem Zusatz "A" in dB(A) angegeben. Für extreme Schalldruckpegel wird der Frequenzfilter "C" verwendet. Die Messwerte werden dann in dB(C) angegeben.
Das menschliche Gehör empfindet nicht alle Frequenzen des gleichen Schallpegels gleich laut. Der Bereich der größten Lautstärkeempfindlichkeit ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. In der Literatur gibt es hierzu unterschiedliche Aussagen. Nach Skiba (Skiba, R.: Taschenbuch der Arbeitssicherheit, 10., neu bearbeitete Aufl., Schmidt Verlag, Bielefeld 2000) liegt dieser Bereich zwischen 250 und 5.000 Hz und nach H. und R. Bartels (Bartels, H./Bartels, R.: Physiologie, 4., überarbeitete Aufl., Verlag Urben und Schwarzenberg, München 1991) zwischen 1.000 und 4.000 Hz. Rebentisch, Lange-Aschenfeld und Ising (Rebentisch, Lange-Aschenfeld und Ising: Gesundheitsgefahren durch Lärm, bga-Schriften 1/94, MMV Medizinverlag München 1994) beschränken den Bereich der größten Lautstärkeempfindlichkeit sogar auf 2.000–4.000 Hz.
Beispielhafte A-bewertete Schalldruckpegel sind:
- etwa 0 dB(A): Untere Grenze des Hörvermögens
- etwa 20 dB(A): Schwaches Blätterrascheln
- etwa 40 dB(A): Flüstern
- etwa 60 dB(A): Gedämpfte Unterhaltung
- etwa 70 dB(A): Schreibmaschine
- etwa 80 dB(A): Straßenverkehr
- etwa 90 dB(A): Werkzeugmaschinen, Stanzen
- etwa 100 dB(A): Webstuhl, Kompressor
- etwa 110 dB(A): Presslufthammer im Bergbau
- etwa 120 dB(A): Bohrturbine im Bergbau
- etwa 130 dB(A): Flugzeugmotor
- > 130 dB(A): Düsenantrieb von Flugzeugen.
3.2 Schallpegelmessgeräte
Schallpegelmessgeräte bestehen prinzipiell aus Mikrofon, Verstärker, Bewertungsnetzwerk, Gleichrichtungs- und Anzeigeteil sowie einer Stromversorgung. Sie dienen zur Messung von frequenz- und zeitbewerteten Schalldruckpegeln. Äquivalente Dauerschallpegel nach DIN 45641 können auch direkt mithilfe von Schalldosimetern oder mit integrierenden Schallpegelmessern nach DIN EN 61672 ermittelt werden, um zeitaufwendige Umrechnungen zu vermeiden. Dort sind auch die verschiedenen Anforderungen an Schallpegelmesser festgelegt. Es werden die Genauigkeitsklassen 0 bis 4 unterschieden, die sich nur in den Fehlergrenzen unterscheiden.
Die Norm legt Anforderungen an die Richtcharakteristik, Frequenzbewertungskurven, Zeitbewertung, Gleichrichtung, Anzeigecharakteristik und an Einflüsse von Umgebungsbedingungen von Schallpegelmessern fest. Die Messgeräte müssen ein oder mehrere Frequenzbewertungsnetzwerke (mit A, B oder C bezeichnet) enthalten und zusätzlich mit einer oder mehreren Zeitbewertungen (Slow, Fast, Impuls oder "Spitze" (PEAK)) ausgestattet sein. D- oder Linear-Frequenzbewertungen sind zusätzlich zu den genannten Anforderungen erlaubt. Batteriebetriebene Schallpegelmesser müssen geeignete Vorrichtungen enthalten, um jederzeit die Batteriespannung hinsichtlich der Anforderungen der Norm überprüfen zu können.
Teilweise sind Schallpegelmessgeräte mit Frequenzanalysatoren ausgestattet oder können mit solchen ergänzt werden. Frequenzanalysen werden z. B. mit Oktav- oder Terzfiltern zur Beschreibung des Geräuschcharakters, zur Auswahl geeigneter Gehörschutzmittel oder zur Ermittlung eines Tonzuschlags durchgeführt.
3.3 Messbedingungen
Die Messung zur Bestimmung des Beurteilungspegels erfolgt orts- oder personenbezogen. In der Regel wird der Beurteilungspegel für einen festen Arbeitsplatz bestimmt und daher die Messung ortsfest durchgeführt. Bei ortsfesten Messungen ist das Mikrofon des Schallpegelmessers in der Nähe der Ohren der an den jeweiligen Arbeitsplätzen tätigen Personen zu positionieren. Lässt sich dies nicht realisieren, sollte die Höhe des Mikrofons für Messungen bei stehenden Personen ca. 160 cm (ab Standfläche) und für sitzende Personen ca. 80 cm (ab Sitzfläche) betragen. Werden die Messungen in unmittelbarer Nähe der Geräuschquelle durchgeführt, ist der Messort genau anzugeben. Bei personenbezogenen Messungen wird das Mikrofon i. d. R. am Körper getragen und sollte nicht weiter als 30 cm vom Ohr entfernt befestigt werden.
Die Messzeit wird durch den Zeitpunkt (Jahr, Monat, Tag, Stunde) und die Dauer der Messung festgelegt. Es muss darauf geachtet werden, dass während der Messzeit die für den Arbeitsplatz charakteristische Geräuschimmission vorliegt. Sind diese Geräusche fast konstant und haben sie kurze Schwankungszeitintervalle, können kurze Messzeiten gewählt werden. Liegen periodisch schwankende Geräusche vor, soll die Messzeit einen oder mehrere Geräuschzyklen betragen. Bei nicht periodisch schwankenden Geräuschen muss die Messzeit so gewählt werden, dass das Messergebnis von Pegelschwankungen im Rahmen der Genauigkeit der Messgeräte nicht mehr beeinflusst wird. Die maximale Messzeit für einen Arbeitstag ist die Dauer der Arbeitsschicht.
Die Beurteilungszeit zur Ermittlung des Beurteilungspegels beträgt 8 Stunden, auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit davon abweicht. Somit wird eine einheitli...