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Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-305: Geräuschminderun ... / 4 Vergleich mit dem Stand der Lärmminderungstechnik

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Der Vergleich mit dem aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik hat eine große Bedeutung, weil man je nach Ergebnis ggf. auf alle nachfolgenden Schritte verzichten kann. Die Einhaltung des Standes der Technik bedeutet, dass es derzeit keine geeigneten technischen Lärmschutzmaßnahmen für die entsprechenden Arbeitsplätze gibt. D.h. man muss zunächst die gegebene Lärmbelastung und die damit verbundenen Risiken akzeptieren und die Beschäftigten mit Gehörschutz versorgen. Es ist dann allerdings erforderlich, die Lärmsituation regelmäßig auf mögliche Fortschritte in der Lärmminderungstechnik zu überprüfen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu planen und durchzuführen.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung [1] definiert in § 2 (8) den Stand der Technik als "Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind."

In diesem Schritt des Lärmminderungsprogramms ist nun also zu klären, ob die für die Lärmbelastung relevanten Maschinen und Werkzeuge sowie die Raumakustik dem fortschrittlichen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Als Hilfe bei dieser Entscheidung wird auf vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen verwiesen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Diese Beurteilung erfordert demnach entsprechende branchenspezifische Erfahrungen in der Produktionstechnik und der Schallschutztechnik.

Zur Beurteilung der Geräuschemission von Maschinen einer bestimmten Ar...

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