Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
2.1.1 Tragfähigkeit des Bodens beachten
Bei manueller Lagerung ist in vielen Fällen das Gewicht des Lagerguts im Vergleich zur Tragfähigkeit des Bodens so gering, dass dieser Faktor gleich ausgeschlossen werden kann. Manchmal wird er deswegen aber auch vernachlässigt.
Hier kann es Probleme geben:
- In Obergeschossen, unterkellerten Räumen bzw. über Hohlräumen (z. B. abgedeckten Gruben oder Schächten) ist die Tragfähigkeit beschränkt, besonders, wenn die Flächen ursprünglich nicht als Lager vorgesehen waren. So werden z. B. bei der statischen Auslegung eines Bereichs für Büronutzung Verkehrslasten angenommen, die mit einer Palette Kopierpapier auf einem Handhubwagen überschritten werden können. Wenn dadurch auch nicht direkt ein Einsturz zu befürchten ist, müssen doch die Tragfähigkeiten ermittelt und eingehalten werden, damit es nicht zu Schäden am Gebäude kommt. Hier hilft bei Unklarheiten ein Baustatiker bzw. der Architekt.
- Die Nutzschicht bzw. der darunter liegende Estrich eines Raums müssen auf die Belastungen abgestimmt sein, sonst kommt es mit der Zeit unvermeidbar zu Schäden am Boden – und damit zu lästigen und gefährlichen Unebenheiten. Fußläufig wird man bei der manuellen Lagerung den Boden eines Lagerraumes kaum überlasten können, sehr leicht aber mit einem Hubwagen, dessen Rollen hohe Flächenbelastungen ausüben – erst recht mit einem Gabelstapler. Wenn ein Raum als Lagerraum für größere Lasten genutzt werden soll, muss ein entsprechend tragfähiger Estrich ggf. mit einer geeigneten Beschichtung aufgebracht werden bzw. nachweisbar sein. Ansonsten muss man sich bei der Nutzung auf die bauseitig vorgegebenen Verkehrslasten beschränken, um den Estrich bzw. Bodenbelag nicht zu zerstören.
2.1.2 Lagergut sicher abstellen
Was unmittelbar auf dem Boden abgestellt wird, ist ggf. durch Feuchtigkeit oder Schmutz gefährdet und (je nach Form und Gewicht) oft nur schwer wieder aufzunehmen. Besser ist es, auf entsprechendem Trägermaterial zu lagern (Paletten, Roste, Kanthölzer). Die Lagerfläche lässt sich dadurch auch besser strukturieren und leichter sauber halten.
2.1.3 Flächen richtig einteilen
Auch wenn das "Bodenlager" nur wenige Quadratmeter in Keller oder Abstellraum umfasst: die Struktur entscheidet darüber, ob es effektiv genutzt werden kann oder eine ärgerliche "Kramecke" bleibt. Lager- und Verkehrsflächen (ausreichend dimensioniert!) müssen abgegrenzt und eingehalten werden.
Beim Abstellen muss darauf geachtet werden, dass das Lagergut, so wie es erforderlich ist, zugänglich bleibt. Wenn ein Lagergut nur ein- oder zweimal pro Jahr angefasst werden muss, ist es vertretbar, wenn dazu anderes weggeräumt werden muss. Wenn aber häufig wichtige Güter vor- oder übereinander stehen, führt das zu erheblichem Mehraufwand und manchmal auch körperlichen Belastungen, die die Beschäftigten erheblich stören. In der Folge wird dann häufig gar keine Ordnung mehr eingehalten.
Bodenkennzeichnung
Eine deutliche Bodenkennzeichnung führt dazu, dass eine Lagerfläche problemlos und sicher genutzt werden kann, gerade wenn es ein kleines Lager und wenig Platz ist. Es können Lagerflächen für bestimmte Güter ausgewiesen werden, außerdem nötige Verkehrs- und Bewegungsflächen und Sperrflächen, die nicht zugestellt werden dürfen (z. B. vor Notausgängen). Das ist besonders wichtig, wenn wechselnde Nutzer auf das Lager zugreifen.
Vorsicht mit Bodenlagerung
In großem Maßstab und bei entsprechenden Lagergütern, wie Geräten, Maschinenteilen oder kompakten Kartons oder Paletten, ist Bodenlagerung eine angebrachte Lagerform. In kleineren Räumen ist aber die Lagerung auf Regalen meistens der bessere Weg. Nachteile bei Bodenlagerung:
- Probleme durch unstabile Stapel,
- ungünstige Körperhaltung beim Aufnehmen vom Boden,
- schlechte Raumausnutzung,
- erschwerte Bodenreinigung,
- unpraktisch, wenn unterschiedliche Güter in einem Stapel stehen und eines der unteren gebraucht wird,
- fehlende Ordnung oder Disziplin beim Abstellen,
- Schäden am Lagergut durch Nässe oder Schmutz am Boden bzw. durch mechanische Beschädigung.