1Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf seine Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Landesabfallwirtschaftsgesetz in der Fassung vom 2. April 1998 (GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2012 (GVBl. S. 163), BS 2129-1, außer Kraft.

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