Kurzbeschreibung
Eine Last Minute Risk Analysis ist eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung vor Ort. Sie wird in knapper Form unmittelbar vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt und dokumentiert. Eine LMRA wird von Beschäftigten oder der Führungskraft, erstellt und schriftlich festgehalten. Der Schwerpunkt liegt auf Gefährdungen am Arbeitsplatz z.B. durch aktuelle Arbeitsbedingungen. Als Hilfsmittel dient eine betriebsspezifisch zu gestaltende Vorlage, eine Checkliste, ein Formblatt oder eine LMRA-Karte.
Vorbemerkung
Durch die LMRA sollen die potenziellen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltgefahren am Arbeitsplatz sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen ins Bewusstsein gerufen und bisher unerkannte Gefährdungen identifiziert und durch ergänzende, geeignete Schutzmaßnahmen bewältigt werden. Der Blick wird v. a. gerichtet auf die aktuelle Situation am Arbeitsplatz (Gefährdungen am Arbeitsplatz und Gefährdungen durch die aktuellen Bedingungen).
Die Ziele der LMRA sind:
- strukturierte Auseinandersetzung mit den vor Ort vorhandenen bzw. zu erwartenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltrisiken,
- Förderung des Bewusstseins der Beschäftigten zur eigenen Wahrnehmung und Bewertung von Risiken,
- Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten durch Selbstüberprüfung der technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen.
- Verhinderung von Arbeitsunfällen, unsicheren Zuständen oder Handlungen sowie
- Verbesserung der Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilungen.
Das AMS-Konzept "SCC-VAZ" fordert die Durchführung von Last Minute Risk Analysis. In den SCC-Checklisten (Dokument 003 Version 2021) werden in der Pflichtfrage 2.3 die Durchführung von LMRA unmittelbar vor Arbeitsbeginn verlangt.
Die LMRA ergänzen die vorhandene Gefährdungsbeurteilung - aber ersetzt dies nicht!
Sollen die Last Minute Risk Analysis von den Beschäftigten, die die Arbeit verrichten durchgeführt werden, was empfehlenswert ist, sind sie hierfür zu qualifizieren.
Die LMRA sollen unmittelbar vor dem Beginn der Tätigkeit von den Mitarbeitern vor Ort oder durch die Führungskraft vor Ort mit Beteiligung der Beschäftigten durchgeführt werden.
Durch eine LMRA soll vor allem die Sensibilität für mögliche Gefährdungen, das Bewusstsein zur Risikobewertung und Risikominderung der ausführenden Personen erhöht werden.
Eine LMRA sollte bei veränderten Arbeitsbedingungen, einer geänderten Arbeitserlaubnis, nach Fehlfunktionen eines Geräts, nach einer längeren Pause zwischen der Tätigkeit oder wenn sich die Zusammensetzung des Teams geändert hat, wiederholt werden.
Zeigt sich bei einer LMRA, dass Risiken trotz der vorgesehenen Schutzmaßnahmen noch bestehen, darf die Arbeit nicht begonnen werden!
Anlässe für eine LMRA
Die Erstellung einer LMRA empfiehlt sich v.a.
- vor allen neuen Tätigkeiten,
- selten ausgeführten Tätigkeiten
- vor nicht routinemäßigen Aufgaben,
- vor allen gefährlicheren Tätigkeiten (z.B. auf Baustellen, in Industrieanlagen, auf Schiffen, in Schaltanlagen und an oder auf Freileitungen),
- bei geänderter Arbeitsaufgabe,
- bei relevanter Änderung des Arbeitsumfelds,
- bei neuen Mitarbeitern im Team,
- nach festgestellten unsicheren Zuständen – vor Wiederaufnahme der Arbeiten.
Eine LMRA ist zu dokumentieren; als Hilfsmittel hierfür dient eine betriebsspezifisch zu gestaltende Vorlage:
- eine LMRA-Checkliste bzw. Formblatt oder
- eine LMRA-Karte bzw. LMRA-Card
LMRA-Checkliste
Checkliste für Last Minute Risk Analysis (LMRA) Die LMRA ist vor Aufnahme der Tätigkeit sowie bei geänderten Gefährdungsbedingungen durchzuführen! |
Firma (Logo) |
Auftrag / Ort: |
Arbeitsgenehmigung Nr.: |
Datum: |
Arbeitsteam |
Name |
Unterschrift zum Zeichen des Einverständnisses |
Arbeitsverantwortliche(r) (auch für LMRA-Erstellung verantwortliche Person) |
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Ausführende |
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Mögliche Gefährdungen → ankreuzen und ergänzen |
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herabfallende Gegenstände |
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Feuer-/ Explosionsgefahr |
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Einquetschen |
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Erstickungsgefahr |
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Schneiden |
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heiße oder tiefkalte Oberflächen |
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Abstürzen |
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Lärm |
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Strom |
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radioaktive Strahlung |
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Stolpern / Ausrutschen |
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Schweißflamme |
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wegfliegende Teile |
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Funkenflug |
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Fang- / Einzugstellen |
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andere Gewerke im Arbeitsbereich |
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ungewollte Stofffreisetzung |
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überschneidende Arbeitsbereiche |
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Stoffeinwirkung / Vergiftung |
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Kranarbeiten |
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eingesetzte Werkzeuge |
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Hochdruckarbeiten |
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ungünstige Körperhaltung |
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Unordnung |
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Erforderliche Schutzmaßnahmen → ankreuzen und ergänzen |
technische Schutzmaßnahmen |
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erforderliche technische Schutzmaßnahmen vorhanden |
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zusätzlich technische Maßnahmen erforderlich und ergriffen: |
organisatorische Schutzmaßnahmen |
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Arbeitsvorgehen durchgegangen |
weitere Maßnahmen erforderlich und ergriffen |
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Arbeitsanweisungen gelesen |
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Noteinrichtungen (Brandmelder, …) bekannt |
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Feuerlöscher vorhanden |
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Werkzeuge geprüft; sind in gutem Zustand |
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Bereiche abgesperrt und gekennzeichnet |
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Gegenstände gesichert/weggeräumt |
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Prüfplaketten gülti... |