Leichtmetallstäube bzw. -späne entstehen beim Schleifen, Polieren, Bürsten und Entgraten von Leichtmetallen bzw. Leichtmetalllegierungen. Sie sind leicht entzündbar und in aufgewirbeltem Zustand in Luft explosionsfähig. Es besteht die Gefahr der Selbstentzündung.
Auch Leichtmetalle in Pulverform bergen ein hohes Gefährdungspotenzial.
Die Brand- und Explosionsgefahren beim Schleifen von Magnesium sind wesentlich höher als bei Aluminium (s. DGVU-I 209-002).
Einflussfaktoren
Die Entzündbarkeit bzw. Zündfähigkeit hängt u. a. ab von Korngröße, Feuchte und Zusammensetzung des Staubs. Je feiner z. B. der Staub verteilt ist, desto größer ist die Entzündungsgefahr.
Kleidungsbrand durch anhaftenden Staub oder Späne
Auch Metallstäube und Späne, die an der Arbeitskleidung anhaften, sind leicht entzündbar. So kommt es bei einem Kleidungsbrand mit Magnesium zu einer sehr schnellen und heftigen Brandausbreitung mit sehr hohen Temperaturen. Folgen sind schwerste Verbrennungen zum Teil mit Todesfolge.
Auslöser sind häufig Funken durch unbeabsichtigten Kontakt von handgeführten Bearbeitungswerkzeugen (z. B. Handschleifgerät) mit funkenreißenden metallischen Teilen (z. B. metallisches Gehäuse). Schutzkleidung sollte daher eine glatte Oberfläche (Gummi- oder Lederschürze) und Arbeitskleidung keine aufgesetzten Taschen haben. Regelmäßige Reinigung von anhaftenden Resten oder Wechsel der Arbeitskleidung nach Benetzen mit wässrigen Flüssigkeiten sind wichtige Hygienemaßnahmen.
2.2.1 Reaktionen mit Wasser
Bei Reaktion von Aluminium-, Magnesium- bzw. Titanpulver mit Wasser entsteht Wasserstoff, der zusammen mit Luftsauerstoff ein explosionsfähiges Gemisch (Knallgas) bilden kann. Beim Schleifen von Leichtmetallen und ihren Legierungen – aber auch im Brandfall – muss dies berücksichtigt werden.
Geeignete Löschmittel
Als Löschmittel für Leichtmetalle eignen sich u. a. trockener Sand sowie Metallbrandlöscher (Brandklasse D). Wasser, Löschschaum, Kohlendioxid und Stickstoff sind ungeeignet und dürfen nicht verwendet werden, da sie Metallbrände nicht löschen, sondern im Gegenteil den Brand fördern und die Explosionsgefahr erhöhen können.
2.2.2 Reaktionen mit Chlorkohlenwasserstoffen
Aluminium- oder magnesiumhaltiges Leichtmetall, z. B. in Form von Spänen, kann Chlorkohlenwasserstoffe (mit Ausnahme von Perchlorethylen) zersetzen. Kommen Leichtmetallspäne mit Putztüchern in Kontakt, die entzündbare Lösemittel enthalten (z. B. in Druckereien oder Lackierereien), so kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen (s. Kap. 2.14 Abschn. 3.4.2 DGUV-R 100-500).
2.2.3 Reaktionen beim wechselseitigen und/oder gleichzeitigen Bearbeiten von Leichtmetallen und funkenreißenden Werkstoffen
Bei der wechselseitigen oder gleichzeitigen Bearbeitung (z. B. Strahlen) von Aluminium bzw. Magnesium und funkenreißenden Werkstoffen (z. B. Eisen) besteht Brand- und Explosionsgefahr durch das gleichzeitige Auftreten von entzündbarem Staub bzw. explosionsfähigen Staub/Luft-Gemischen und wirksamen Zündquellen (Funkenbildung durch funkenreißende Werkstoffe) sowie durch gefährliche Reaktionen zwischen den unterschiedlichen Werkstoffstäuben und -schlämmen. Eine gleichzeitige Bearbeitung von Aluminium oder Magnesium und funkenreißenden Werkstoffen kann z. B. bei der Bearbeitung von Verbundwerkstoffen erforderlich werden (s. DGUV-R 109-001, DGUV-I 209-090, Kap. 2.24 DGUV-R 100-500).
2.2.4 Reaktionen mit Kohlendioxid oder Stickstoff
Zur Inertisierung von Staub/Luft-Gemischen wird häufig Stickstoff eingesetzt. Da viele Leichtmetallstäube mit Kohlendioxid und zum Teil auch mit Stickstoff reagieren können, können diese nicht als Inertgas verwendet werden. Es kommen dann z. B. Edelgase zum Einsatz (s. Abschn. 2.3.3 TRBS 2152 Teil 2).
2.2.5 Reaktionen mit Lauge
Beim Kontakt von Leichtmetallen mit Lauge können gefährliche Dämpfe entstehen. Bei Bildung von Wasserstoff besteht Explosionsgefahr. So sind z. B. beim Reinigen von Tanks besondere Schutzmaßnahmen erforderlich (vgl. DGUV-R 113-004).
2.2.6 Reaktionen mit Kühlschmierstoffen (KSS)
Bei der Bearbeitung von Magnesiumlegierungen mit wassergemischten Kühlschmierstoffen können sich entzündbare und u. U. explosionsfähige Gemische mit Luft im Arbeitsinnenraum der Werkzeugmaschine bilden (s. Abschn. 5.3.1 DGUV-R 109-003). Beim Einsatz von nichtwassermischbaren KSS (Öl) besteht die Gefahr der Zündung des KSS-Luft-Gemisches durch heiße Oberflächen oder Funken; Öl und ölbenetzte Späne können in Brand geraten (vgl. DGUV-I 209-090).