Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dipl.-Kffr. Katja Graf
2.1 Prüfung von Leitern im Betrieb
Leitern müssen von einer zur Prüfung befähigten Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dazu müssen die Art der Prüfung (Sicht- oder Funktionsprüfung), deren Umfang und Fristen festgelegt werden. Die Festlegung der Prüffristen sollte sich dabei richten nach:
- Nutzungshäufigkeit,
- Beanspruchung bei der Benutzung sowie
- der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die Prüfung muss dokumentiert werden, z. B. in Form eines Leiterprüfbuchs sowie einer Prüfplakette an der Leiter.
Betriebsfremde Leitern müssen besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit durch den Benutzer geprüft werden. I. d. R. werden Leitern in Unternehmen einmal im Jahr geprüft.
Prüfungen durch den Hersteller
Die DIN EN 131-2 teilt Leitern in 2 Klassen ein: "beruflicher (professional)" und "nicht beruflicher (non-professional)", d. h. privater Gebrauch. Ein entsprechendes Piktogramm an der Leiter ermöglicht eine Unterscheidung. Für die beiden Leiterklassen gelten unterschiedliche Prüfanforderungen bez. Festigkeit und Dauerhaltbarkeit: Anforderungen an gewerblich genutzte Leitern sind höher als an Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch.
Zusätzliche Prüfungen sollen die Sicherheit erhöhen, dies gilt z. B. bei Anlegeleitern für Rutschhemmung am Boden und Verdrehung. Festigkeitsprüfungen müssen nun in der Gebrauchsstellung durchgeführt werden, nicht mehr flach aufgelegt auf Böcken.
2.2 Unterweisung der Beschäftigten
Durch Unterweisung soll verdeutlicht werden, dass sich Unfälle mit bleibenden Gesundheitsschäden auch schon beim Absturz aus geringen Höhen ereignen können. Die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen und muss in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Empfehlenswert ist eine jährliche Unterweisung sowie bei besonderen Anlässen, z. B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten.
I. d. R. beinhaltet eine Unterweisung:
- Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung,
- bauartspezifische Hinweise,
- Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen.