Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung sind in diesen Aufgabenfeldern gemeinsame Ziele notwendig, um die Aktivitäten und Leistungen der unterschiedlichen Verantwortlichen auf prioritäre Felder, z. B. Zielgruppen, Lebenswelten oder bestimmte Maßnahmearten, zu bündeln. Seit 2007 richtet die GKV ihre Präventions- und Gesundheitsförderungsaktivitäten in Lebenswelten einschließlich Betrieben daher an gemeinsamen Präventions- und Gesundheitsförderungszielen aus und dokumentiert den Stand der Erreichung im Rahmen der GKV-Präventionsberichte. Die bis einschließlich 2018 geltenden Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV sind synergetisch auf die Ziele-Festlegungen von Initiativen mit nationaler Bedeutung bezogen; durch Kooperationsvereinbarungen der GKV mit der Unfallversicherung, der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK), der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden fördert die GKV darüber hinaus die notwendige Abstimmung und Zusammenarbeit der Verantwortlichen vor Ort.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 25. Juli 2015 wurde die NPK als Arbeitsgemeinschaft der Spitzenorganisationen von gesetzlicher Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie sozialer Pflegeversicherung beauftragt, eine nationale Präventionsstrategie zu formulieren. Ein Hauptelement der nationalen Präventionsstrategie sind die bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention (Bundesrahmenempfehlungen), welche die NPK am 29. August 2018 in einer weiterentwickelten Fassung verabschiedet hat. In den Bundesrahmenempfehlungen sind drei am Lebenslauf orientierte Ziele mit jeweils spezifischen Zielgruppen definiert:
Für die Zielgruppen werden Handlungsfelder sowie zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen in der lebens- und arbeitsweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung beschrieben. Leistungen zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung sollen für alle Zielgruppen und Handlungsfelder als gesamtgesellschaftlicher Ansatz in Form eines systematischen Prozesses in die Strukturen und Prozesse der Lebenswelten eingebracht und umgesetzt werden. Die Landesrahmenvereinbarungen zwischen den Sozialversicherungsträgern und den in den Ländern zuständigen Stellen berücksichtigen und konkretisieren diese Ziele unter Berücksichtigung regionaler und landesspezifischer Bedarfe.
Mithilfe des Präventionsberichts der NPK soll der Stand der Zielerreichung bundesweit und trägerübergreifend dokumentiert werden.
Die Bundesrahmenempfehlungen formulieren als Kernintentionen der lebens- und arbeitsweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung
- die Stärkung bzw. Schaffung von Strukturen, welche einen Beitrag zu gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen leisten,
- die Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Menschen sowie
- die Förderung von Ressourcen für ein gesundes Leben.
Sie betonen die besondere Bedeutung der Kommunen für den Gesamtkomplex lebensweltbezogener Prävention und Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein besonderes Augenmerk gilt der Förderung gesundheitlicher und geschlechtsbezogener gesundheitlicher Chancengleichheit durch Ausrichtung der Leistungen an den sozial und geschlechtsbezogen differierenden Bedarfen und Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen in den jeweiligen Lebenswelten.
Als lebensphasenübergreifendes Struktur- und Prozessziel wird in den Bundesrahmenempfehlungen die Unterstützung der für die jeweiligen Lebenswelten Verantwortlichen (insbesondere auf kommunaler Ebene) bei der Etablierung von Steuerungsstrukturen für Prävention und Gesundheitsförderung hervorgehoben. Funktionierende Steuerungsstrukturen mit allen relevanten Akteuren bilden die Basis für eine systematische und bedarfsgerechte Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung. In inhaltlicher Hinsicht betonen die Bundesrahmenempfehlungen lebensphasenübergreifend einen hohen Bedarf an der Förderung ausreichender Bewegung und Bewegungsmöglichkeiten, gesunder Ernährung und Verpflegungsmöglichkeiten sowie einer Stärkung psychosozialer Gesundheitsressourcen. Für die Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt heben die Bundesrahmenempfehlungen den Schutz und die Stärkung des Muskel-Skelett-Systems einerseits und der psychischen Gesundheit der Erwerbstätigen andererseits als prioritäre Ziele hervor.
Die im Folgenden dargestellten Präventions- und Gesundheitsförderungsziele d...