LOTO (Lock Out Tag Out) ist eine aus den USA stammende Vorgehensweise zum sicheren Trennen von Energiequellen. Insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu Unfällen, die dadurch verursacht wurden, dass diese Anlagen oder Teile der Anlagen durch Unbefugte vorzeitig in Betrieb genommen wurden. Um derartige Unfälle zu verhindern, wurde durch amerikanische Arbeitsschützer das LOTO-System entwickelt. Tatsächlich konnten damit Unfälle bei Instandhaltungsarbeiten, die durch frühzeitiges Einschalten der Anlagen verursacht wurden, erheblich reduziert werden.

In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines LOTO-Verfahrens. Einige Vorschriften weisen jedoch in diese Richtung. So fordert die europäische Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG, dass bei der Benutzung von Arbeitsmitteln die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind. Dies gilt auch für Instandhaltungsarbeiten, da grundsätzlich bei jeder Maschine auch Wartung und Instandhaltung auflaufen. Folglich muss der Arbeitgeber auch hierfür sichere Voraussetzungen schaffen. Dieselbe Richtlinie bestimmt auch, dass jedes Arbeitsmittel mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein muss, mithilfe derer es von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann. Dies stellt eine der wichtigen Voraussetzungen dar, um ein LOTO-System überhaupt technisch einführen zu können. Es müssen demnach die Schnittstellen vorhanden sein, die beim LOTO getrennt werden.

Auch die Betriebssicherheitsverordnung enthält eine ähnliche Forderung. Gemäß § 10 BetrSichV muss der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Dabei hat er insbesondere Gefährdungen durch bewegte oder angehobene Arbeitsmittel oder deren Teile sowie durch gefährliche Energien oder Stoffe zu vermeiden. Des Weiteren ist dafür zu sorgen, dass Einrichtungen vorhanden sind, mit denen Energien beseitigt werden können, die nach einer Trennung des instand zu haltenden Arbeitsmittels von Energiequellen noch gespeichert sind. Diese Einrichtungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Darüber hinaus sind erforderliche Warn- und Gefahrenhinweise bezogen auf Instandhaltungsarbeiten an den Arbeitsmitteln zur Verfügung zu stellen.

§ 6 DGUV-V 3 weist darauf hin, dass vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden muss.

Mittlerweile haben aber auch die deutschen Berufsgenossenschaften, federführend die BG RCI, das LOTO-System erkannt und gehen in ihren ersten Schriften darauf ein.

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