Überblick

LOTO ist die Abkürzung des englischen Begriffs "lockout – tagout", auf Deutsch: abschließen und kennzeichnen. Vor der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an Maschinen oder Anlagen werden diese energielos geschaltet und gegen Wiedereinschalten durch Unbefugte gesichert (lockout), sodass von ihnen keine Gefahren mehr ausgehen können. Weiterhin erfolgt eine auffällige Kennzeichnung der abgeschalteten Maschinen, Leitungen etc. (tagout). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die zugrundeliegenden Prinzipien und zeigt, mit welchen konkreten Maßnahmen und Tools gearbeitet wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen" nennt bei der Festlegung zur gefahrlosen Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, Reinigungsarbeiten, Störungsbeseitigung, Einrichtarbeiten und sonstigen Tätigkeiten mit erhöhter mechanischer Gefährdung das Anbringen von personalisierten Blockier- und Verriegelungssystemen sowie deren Kennzeichnung (LOTO) an Schaltern und Einrichtungen.

DGUV I 203-087 "Auswahl und Anbringung von Schlüsseltransfersystemen" gibt Betreibern und Konstrukteuren von Maschinen und Anlagen einen Überblick über Aufbau und Funktion von Transferschlüsselsystemen. Kurz wird hier auch auf LOTO eingegangen.

BG RCI – KB 035 "LOCKOUT/TAGOUT – Sicherheit bei der Instandhaltung – mit System" beschreibt das LOTO-Sicherungssystem für Instandhaltungsarbeiten und zeigt ein beispielhaftes LOTO-Dokument.

BG RCI T 058 "Öffnen von Rohrleitungen" schildert die Sicherungsmethode, die das unbeabsichtigte Wiedereinschalten oder Freisetzen von Energien und Stoffen verhindert.

BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 131 beschreibt die sichere Instandhaltung an Maschinen und Anlagen mit der 4-Rang-Methode, wobei es sich bei einem der vier Ränge um LOTO handelt.

Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, Anhang I Nr. 2.14: "Jedes Arbeitsmittel muss mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein, mit denen es von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann".

DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" fordert, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Betreiber von Anlagen, den Zustand und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken für seine Mitarbeiter anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln sowie regelmäßige Prüfungen der Arbeitsmittel durchführen zu lassen.

DIN VDE 0105 legt die 5 Sicherheitsregeln bei Arbeiten an elektrischen Anlagen fest.

Der US-amerikanische Standard 29 CFR 1910.147 der OSHA (Occupational Safety and Health Administration) gibt Unternehmen konkrete Forderungen für Instandhaltungsarbeiten vor.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge