Um eine Löschwasserrückhaltung effektiv betreiben zu können, sind bauliche Maßnahmen notwendig, die rechtzeitig wirken können. Dabei handelt es sich i. d. R. um Löschwassersperren oder Abflusseinrichtungen.
5.1 Löschwassersperren
Löschwassersperren können Ausgänge und Wandöffnungen direkt abriegeln. Diese Einrichtungen lösen bei einem Austreten von Flüssigkeiten automatisch aus und halten das Löschwasser bis zu einer bestimmten Höhe zurück. Hierbei wird i. d. R. kein separates Auffangbecken für das Löschwasser vorgehalten.
Durch den schnellen und gezielten Einsatz von geeigneten Verschlüssen und Absperrungen für Gebäudeöffnungen und Wanddurchbrüche kann somit im Brand- oder Havariefall das unkontrollierte Austreten von wassergefährdenden Stoffen in die Umgebung verhindert werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann dadurch außerdem ein Schutz von hochwassergefährdeten Bereichen erzielt werden.
Absperrungen und Verschlüsse von Gebäudeöffnungen oder Wanddurchbrüchen können sich in einem Brand- oder Havariefall aber auch nachteilig auswirken, weil sich in diesem Fall die Flucht- und Rettungsweg-Situation im betroffenen Bereich ändert. Durch eine ausgelöste Barriere wird der Fluchtweg verstellt und ist nicht mehr passierbar! Alle Zugänge zum Lagerbereich sind daher entsprechend zu kennzeichnen und der Flucht- und Rettungsplan muss hierauf abgestimmt sein.
Schon bei der Planung der Löschwassersperre muss bekannt sein, wie viel Löschwasser mindestens aufgehalten werden muss. Die Mindestforderungen sind in der LöRüRL angegeben.
Ein Löschangriff der Feuerwehr kann je nach Objekt schnell 1.000 l/min erreichen. Somit muss bei der Planung auch daran gedacht werden, wie das Löschwasser wieder abgepumpt werden kann. Hierfür sind möglichst leistungsstarke Pumpen bzw. Pumpen in ausreichender Anzahl und Beständigkeit notwendig.
Beim Einbau von Löschwassersperren müssen auch die Böden und die Wände bis zur entsprechenden Höhe versiegelt werden. Hiermit wird verhindert, dass das mit Chemikalien kontaminierte Löschwasser in das Mauerwerk eindringt und dort Schäden verursacht.
Abb. 1: Fall einer Löschwasserbarriere (Innentor)
Der in Abb. 2 gezeigte Balken fällt nach dem Auslösen der Löschwasserrückhalteanlage herunter. Das fallende Gewicht ist so abgestimmt, dass der Balken manuell aufgehalten werden kann.
Setzt der Balken am Boden auf, wird er auf beiden Seiten pneumatisch an den Boden gepresst (vgl. Abb. 2–5).
Abb. 2: Pneumatisches Anpressen der Barriere
Abb. 3: Barriere vor und nach dem Auslösen (Außentor)
Abb. 4: Anpresspneumatik der Barriere
Abb. 5: Versiegelung von Mauer und Absperrung
Für Löschwassersperren sind 3 Hauptgruppen üblich:
- manuelle Löschwasserrückhaltesysteme
- automatische Löschwasserrückhaltesysteme
- Bauteile zur Rohr- und Gulliabdichtung
5.2 Abflusseinrichtungen
Eine weitere Möglichkeit zum Auffangen von Löschwasser ist das Abführen durch Abflusseinrichtungen. Diese werden im Boden eingelassen und leiten das Löschwasser über Kanäle und Rohrleitungen in ein separates Auffangbecken.
Auch bei dieser Variante muss bekannt sein, wie viel Volumen für Löschwasser vorzuhalten ist.
5.3 Maßnahmen der Feuerwehr
Sollten keine baulichen Maßnahmen vorgeschrieben sein, so kann die Feuerwehr selbst eine behelfsmäßige Löschwasserrückhaltung einrichten, um das Löschwasser z. B. in den Schmutzwasserkanal einzuleiten oder separat aufzufangen.
Mit dem Schmutzwasserkanal kann im Gegensatz zum Regenwasserkanal das Wasser unmittelbar ins Klärwerk geleitet werden. Im Klärwerk wird dann direkt auf die Inhalte des Löschwassers reagiert.
Separat aufgefangenes Löschwasser kann einer speziellen Entsorgung zugeführt werden.
Die Löschwasserrückhaltung der Feuerwehr ist nur eine behelfsmäßige Lösung und kann die gesetzlich geforderten baulichen Maßnahmen nicht ersetzen. Je nach Stoff kann auch ein Klärwerk mit der Reinigung des kontaminierten Löschwassers überfordert sein und eine spezielle Entsorgung des Löschwassers muss durchgeführt werden.