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Löschwasser-Rückhaltung / 5.1 Löschwassersperren

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Löschwassersperren können Ausgänge und Wandöffnungen direkt abriegeln. Diese Einrichtungen lösen bei einem Austreten von Flüssigkeiten automatisch aus und halten das Löschwasser bis zu einer bestimmten Höhe zurück. Hierbei wird i. d. R. kein separates Auffangbecken für das Löschwasser vorgehalten.

Durch den schnellen und gezielten Einsatz von geeigneten Verschlüssen und Absperrungen für Gebäudeöffnungen und Wanddurchbrüche kann somit im Brand- oder Havariefall das unkontrollierte Austreten von wassergefährdenden Stoffen in die Umgebung verhindert werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann dadurch außerdem ein Schutz von hochwassergefährdeten Bereichen erzielt werden.

Absperrungen und Verschlüsse von Gebäudeöffnungen oder Wanddurchbrüchen können sich in einem Brand- oder Havariefall aber auch nachteilig auswirken, weil sich in diesem Fall die Flucht- und Rettungsweg-Situation im betroffenen Bereich ändert. Durch eine ausgelöste Barriere wird der Fluchtweg verstellt und ist nicht mehr passierbar! Alle Zugänge zum Lagerbereich sind daher entsprechend zu kennzeichnen und der Flucht- und Rettungsplan muss hierauf abgestimmt sein.

Schon bei der Planung der Löschwassersperre muss bekannt sein, wie viel Löschwasser mindestens aufgehalten werden muss. Die Mindestforderungen sind in der LöRüRL angegeben.

Ein Löschangriff der Feuerwehr kann je nach Objekt schnell 1.000 l/min erreichen. Somit muss bei der Planung auch daran gedacht werden, wie das Löschwasser wieder abgepumpt werden kann. Hierfür sind möglichst leistungsstarke Pumpen bzw. Pumpen in ausreichender Anzahl und Beständigkeit notwendig.

Beim Einbau von Löschwassersperren müssen auch die Böden und die Wände bis zur entsprechenden Höhe versiegelt werden. Hiermit wird verhindert, dass das mit Chemikalien kontaminierte Löschw...

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