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Lüftungsmaßnahmen zum Schutz vor Gefahrstoffen und Explo ... / 3 Lüftungsmaßnahmen gegen explosionsfähige Atmosphäre

Dr. Josef Sauer
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Lüftungsmaßnahmen können im Explosionsschutz als Maßnahme des primären Explosionsschutzes, also zur Verhinderung der Entstehung von explosionsfähiger Atmosphäre, dienen. Durch eine angemessene Luftwechselzahl kann die Konzentration des brennbaren Stoffes unter die Untere Explosionsgrenze (UEG) gesenkt werden. Dabei sind mehrere Dinge von Bedeutung:

  • Die Lüftungseinrichtung darf keine Zündquelle darstellen (Gerätebeschaffenheit nach RL 2014/34/EU).
  • In staubexplosionsgefährdeten Bereichen sind Ablagerungen innerhalb der Lüftung sowie elektrostatische Aufladung durch Partikel im Luftstrom zu vermeiden.
  • Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit der Lüftung muss gewährleistet sein.

Im Explosionsschutz kann die Lüftung auch mit anderen Schutzeinrichtungen, z. B. Gaswarngeräten oder -anlagen gekoppelt werden.

Auch hier lassen sich rechnerische Abschätzungen durchführen, die jedoch – anders als im Hinblick auf inhalative Schadstoffexposition – in erster Linie nicht auf eine Einhaltung bzw. Unterschreitung des AGW abzielen, sondern auf eine sichere Unterschreitung der UEG.

3.1 Bewertung der Luftwechselzahl im Explosionsschutz

 
Praxis-Beispiel

Bewertung der Luftwechselzahl

In einem Raum mit Raumvolumen = 10 m³ wird Ethan in Gasflaschen gelagert. Es soll ermittelt werden, ob der in TRGS 510 mind. geforderte 2-fache Luftwechsel ausreicht, um explosionsfähige Atmosphäre zu verhindern, wenn eine Flasche über 5 Stunden ihren Inhalt mit ~ 100 l/h verliert.

Die UEG von Ethan liegt bei 2,4 Vol.-% bzw. 31 g/m³.

Hier kommt ein verbessertes Rechenmodell zum Einsatz, das die zeitliche Komponente berücksichtigt.

Es gilt:

Zudem gilt:

wobei t1–t0 der Zeitraum der Berechnung in Stunden ist.

Die Konzentration nach 5 Stunden beträgt also:

Folglich ist die untere Explosionsgrenze sicher unterschritten.

Auch hierbei handelt es sich nur um eine rechnerische Abschätzung.

Die ...

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