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Maler- und Lackierarbeiten

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

In Deutschland sind etwa 200.000 Beschäftigte in ca. 40.000 Maler- und Lackierbetrieben tätig, es überwiegen kleine Unternehmen mit unter 7 Mitarbeitern.[1]

Das Berufsbild des Malers und Lackierers hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während sich die Arbeit früher i. W. auf Streichen bzw. Lackieren von Oberflächen beschränkte, gehören inzwischen eine Fülle von Tätigkeiten und Verfahren zum beruflichen Alltag. In der Folge gehen Maler und Lackierer mit vielen verschiedenen Materialien, Hilfs- und Werkstoffen um. In Abhängigkeit von Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsplatz müssen Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es sind v. a. folgende Vorschriften und Informationen zu berücksichtigen:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRGS 507: Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
  • DGUV-I 209-014 "Lackieren und Beschichten"
  • DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", insbesondere Kap. 2.28, 2.29, 2.36
  • DGUV-R 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium"
  • DGUV-R 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten"
  • Baustein-Merkheft "Maler und Lackierer"
[1] Quelle: BG Bau.

1 Unterschiedliche Tätigkeiten – viele Gefahren

Maler und Lackierer üben – über das bloße Aufbringen von Farben und Lacken hinaus – i. d. R. sehr unterschiedliche Tätigkeiten aus. Dazu gehören:

  • Oberflächen vorbehandeln, z. B. reinigen mit Chemikalien (z. B. organische Lösemittel), mit Hochdruckwasser bzw. -dampf oder Ultraschall sowie entfetten, schleifen, entrosten, strahlen usw.,
  • Beschichtungsstoffe zubereiten, v. a. lösen, verdünnen, mischen, erwärmen, umfüllen,
  • verschiedene Applikationsverfahren anwenden (Reihenfolge nach Einsatzhäufigkeit), z. B. Streichen oder Rollen von Hand sowie Spri...

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