Folgende Objekte kommen infrage:
- Gebäude und Gebäudeteile (Alt- und Neubauten),
- Stahl- und Metallbaukonstruktionen,
- Arbeiten in der Altbausanierung und Restaurierung,
- Beratung von Kunden zu Farbgestaltung und Materialbeschaffenheit,
- Vorbehandeln der Oberflächen und Untergründe (z. B. durch Abwaschen von Altanstrichen, Entrosten),
- Mischen, Abtönen der Farben und Auftragen der Anstrichstoffe,
- Bedienen, Warten und Instandsetzen der Maschinen und Geräte (z. B. Schleifmaschinen, Farbspritzgeräte),
- Betonsanierungs- und Korrosionsschutzarbeiten,
- Herstellen von Beschriftungen, Hinweisschildern, Werbezeichnungen.
Für das Maler- und Lackiererhandwerk sind in der Ausbildungsverordnung folgende Fachrichtungen möglich:
- Gestaltung und Instandhaltung,
- Energieeffizienz und Gestaltungstechnik,
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege,
- Bauten- und Korrosionsschutz,
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen