Folgende Objekte kommen infrage:

  • Gebäude und Gebäudeteile (Alt- und Neubauten),
  • Stahl- und Metallbaukonstruktionen,
  • Arbeiten in der Altbausanierung und Restaurierung,
  • Beratung von Kunden zu Farbgestaltung und Materialbeschaffenheit,
  • Vorbehandeln der Oberflächen und Untergründe (z. B. durch Abwaschen von Altanstrichen, Entrosten),
  • Mischen, Abtönen der Farben und Auftragen der Anstrichstoffe,
  • Bedienen, Warten und Instandsetzen der Maschinen und Geräte (z. B. Schleifmaschinen, Farbspritzgeräte),
  • Betonsanierungs- und Korrosionsschutzarbeiten,
  • Herstellen von Beschriftungen, Hinweisschildern, Werbezeichnungen.

Für das Maler- und Lackiererhandwerk sind in der Ausbildungsverordnung folgende Fachrichtungen möglich:

  • Gestaltung und Instandhaltung,
  • Energieeffizienz und Gestaltungstechnik,
  • Kirchenmalerei und Denkmalpflege,
  • Bauten- und Korrosionsschutz,
  • Ausbautechnik und Oberflächengestaltung.
[1] Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin (Maler- und Lackiererausbildungsverordnung – MalerLackAusbV vom 29.6.2021).

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