Wesentliche Tätigkeiten sind:
- Beurteilung der Karosserie- und Lackschäden,
- Einrichten der Spritzlackiergeräte und -anlagen,
- Demontage und Montage von Bauteilen,
- Schleifen und Grundieren von Untergründen und Auftragen der Lackschichten,
- Versiegeln von Hohlräumen und Konservierung von Oberflächen mit Pflegemitteln (z. B. Hochglanzpolituren und Hartwachse),
- Mischen von Farbtönen,
- manuelles und automatisches Spritzlackieren und Tauchbeschichtung,
- Instandsetzungsarbeiten einschließlich Messung und Prüfung der Funktion elektrischer, elektronischer, pneumatischer und hydraulischer Bauteile und Systeme,
- Einsetzen von Fahrzeugverglasungen,
- Einrichten, Bedienen, Überwachen, Warten und Instandsetzen vollautomatisierter Lackierstraßen,
- Prüfung in den Bereichen Beschichtungstechnik und Gestaltung, Instandsetzung und Instandhaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Berufsgruppen
Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm vorrangig auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:
- Maler und Lackierer,
- Anstreicher,
- Baulackierer,
- Industriemaler,
- Spritzlackierer,
- Fahrzeuglackierer
- Autolackierer,
- Autoreparaturlackierer,
- Karosserielackierer,
- Metall-Lackierer.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin vom 3. Juli 2003.
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