Wesentliche Tätigkeiten sind:

  • Beurteilung der Karosserie- und Lackschäden,
  • Einrichten der Spritzlackiergeräte und -anlagen,
  • Demontage und Montage von Bauteilen,
  • Schleifen und Grundieren von Untergründen und Auftragen der Lackschichten,
  • Versiegeln von Hohlräumen und Konservierung von Oberflächen mit Pflegemitteln (z. B. Hochglanzpolituren und Hartwachse),
  • Mischen von Farbtönen,
  • manuelles und automatisches Spritzlackieren und Tauchbeschichtung,
  • Instandsetzungsarbeiten einschließlich Messung und Prüfung der Funktion elektrischer, elektronischer, pneumatischer und hydraulischer Bauteile und Systeme,
  • Einsetzen von Fahrzeugverglasungen,
  • Einrichten, Bedienen, Überwachen, Warten und Instandsetzen vollautomatisierter Lackierstraßen,
  • Prüfung in den Bereichen Beschichtungstechnik und Gestaltung, Instandsetzung und Instandhaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Berufsgruppen

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm vorrangig auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:

  • Maler und Lackierer,
  • Anstreicher,
  • Baulackierer,
  • Industriemaler,
  • Spritzlackierer,
  • Fahrzeuglackierer
  • Autolackierer,
  • Autoreparaturlackierer,
  • Karosserielackierer,
  • Metall-Lackierer.
[1] Scholz/Wittgens: Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackierein, Arbeitsmedizinische Berufskunde, 2. Aufl. 1992, S. 334-336,

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin vom 3. Juli 2003.

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