Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
Die aufgeführten Faktoren sollten in einer Gruppe von Mitarbeitern und Führungskräften gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Stufen der Entscheidungsfindung einfließen. Nur eine ausgewogene Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums berücksichtigt alle Interessen eines Betriebes. Die Stufen der Entscheidungsfindung dienen der strukturierten Auswahl von Möglichkeiten und der Nachvollziehbarkeit der Entscheidung. Die Entscheidungsstufen sind im Einzelnen:
- der Umrüstungsanlass,
- die Gefährdungsbeurteilung,
- Gewichtung und Festlegung der Ziele,
- Aufzeigen von mehreren alternativen Umrüstungsmöglichkeiten mit Kostenanalyse,
- Bewerten der einzelnen Umrüstungsmaßnahmen nach den genannten Faktoren,
- Auswahl der Umrüstungsmaßnahme.
Entscheidungsvorgang dokumentieren
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Entscheidung für Maßnahmen in ihren Einzelheiten dokumentiert und nach den aufgeführten Schritten stichpunkthaft aufgezeichnet wird. Für betriebsfremde Personen (so z. B. Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft) ist die Transparenz des Entscheidungs- und Auswahlvorgangs gegeben.
Der Umrüstanlass kann durch einen Mitarbeiter oder durch einen bestimmten Vorfall erfolgen. Vorfälle können z. B. Unfälle, Beinaheunfälle oder auch gesetzliche Änderungen sein.
Hierauf muss zunächst einmal die Gefährdungsbeurteilung, soweit diese noch nicht durchgeführt wurde, erfolgen.
Auf Grundlage dieser Beurteilung sollten Sie die Ziele festlegen und die Gewichtung des Sicherheitsanspruchs vornehmen. Hierbei sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen.
Nachdem Sie sich das Grundgerüst Ihrer Entscheidungsfindung geschaffen haben, sollten alternative Umrüstungsmöglichkeiten von allen Beteiligten gesammelt und die Vor- und Nachteile besprochen werden. Besonders wichtig sind hier die Mitarbeiter, die mit dieser sicherheitstechnischen Einrichtung umgehen.
Die sicherheitstechnische Maßnahme und Nach- bzw. Umrüstung müssen handhabbar sein. Eine Maßnahme, die nicht einem funktionsgerechten Arbeiten entgegen kommt, wird früher oder später außer Kraft gesetzt. Meist geschieht dies durch die Mitarbeiter, die sich durch die Sicherheitstechnik in ihrem Arbeiten "belästigt" fühlen.
Die Bewertung der geplanten Maßnahme sollte ebenso nach den genannten Faktoren vorgenommen werden. Beachten Sie auch hier die zu erwartende Wirksamkeit. Eine Maßnahme die ihre gewünschte Wirkung verfehlt, erzeugt lediglich Unglauben bei den Mitarbeitern gegenüber der Wahrhaftigkeit und Wichtigkeit des gewünschten Unfallschutzes und trägt nicht zu einer positiven Grundstimmung bei.
Wenn Sie eine geeignete Maßnahme ausgewählt und installiert haben, ist es besonders wichtig, die Wirksamkeit in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Vergessen Sie auch nicht die Mitarbeiter im Umgang mit der sicherheitstechnischen Einrichtung zu unterweisen und auf die Pflicht der Verwendung hinzuweisen.
Der Mitarbeiter muss die Maßnahme unterstützen und von dem Nutzen überzeugt sein. Im Allgemeinen besteht gegenüber Veränderungen – sind diese auch noch so klein – eine gewisse Skepsis.