Zusammenfassung

 
Begriff

Mit einer Motorsäge oder Kettensäge werden in erster Linie Bäume gefällt, entastet oder in Form gehalten. Derartige Sägen werden aber auch zum Sägen von Bauhölzern oder zum Schneiden von Brennholz genutzt. Die Motorsäge schneidet das Holz mittels einer Sägekette, die auf einer Führungsschiene entlangläuft. Die meisten, zumindest professionellen Motorsägen verfügen über einen Benzin-Zweitaktmotor. Es gibt aber auch Elektro-Kettensägen, die seit einiger Zeit auch als Akku-Kettensäge auf dem Markt erhältlich sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • DGUV-R 114-018 "Waldarbeiten"
  • DGUV-R 114-610 "Branche Grün- und Landschaftspflege"
  • DGUV-I 203-033 "Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen"
  • DGUV-I 212-140 "Notrufmöglichkeiten für forstlich allein arbeitende Personen"
  • DGUV-I 214-046 "Sichere Waldarbeiten"
  • DGUV-I 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten"
  • DGUV-I 214-076 "DVD – Der Motorsäge auf den Zahn gefühlt"
  • SVLFG B09 "Seilklettertechnik im Gartenbau"

1 Körperliche und geistige Eignung

Gemäß DGUV-R 114-018 "Waldarbeiten" gilt die Arbeit mit der Motorsäge als gefährliche Tätigkeit. Daher muss bei den Beschäftigten eine körperliche und geistige Eignung vorliegen.

Die geistige und körperliche Eignung wird durch einen bestandenen Motorsägenlehrgang nachgewiesen. Bei Zweifeln an der körperlichen und geistigen Eignung sollten arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden.

[1]

Der Arbeitgeber darf den Abschluss eines Arbeitsvertrags von einer gesundheitlichen Untersuchung abhängig machen, wenn die Untersuchung zur Feststellung erforderlich ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist.

Eignungsuntersuchungen können vonseiten des Arbeitgebers im bestehenden Beschäftigungsverhältnis verlangt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der fortdauernden Eignung des oder der Beschäftigten begründen (Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

Bei folgenden Arbeiten ist i. d. R. eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich:

  • Arbeiten im Lärmbereich (Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge),
  • Arbeiten mit Exposition durch Hand-Arm- oder Ganzkörperschwingungen (empfohlener Untersuchungsgrundsatz "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" (ehem. G 46).

Grundsätzlich dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit dem Bedienen von Motorsägen beschäftigt werden, es sei denn, der Jugendliche ist über 15 Jahre alt, steht unter Aufsicht eines Fachkundigen und die Arbeit mit der Motorsäge ist zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich.

[1] Siehe DGUV-I 214-059.

2 Alleinarbeit

Aufgrund der hohen Gefahr darf keine Alleinarbeit mit der Motorsäge durchgeführt werden, wenn keine ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Verbindung mit einer anderen Person vorhanden ist, die in Notfällen Erste Hilfe leisten kann. Anstelle der Rufverbindung sind auch Funk- oder Fernsprechverbindungen sowie vorher vereinbarte akustische Signale zulässig.

3 Persönliche Schutzausrüstung

Beim Arbeiten mit der Motorsäge ist zwingend Persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Diese besteht aus:

  • Schutzhelm, an dem üblicherweise Gehörschutz und Visier befestigt werden (sog. Forstkombination),
  • Sicherheitsschuhen mit Schnittschutzeinlagen (gem. DIN EN ISO 17249),
  • Schnittschutzhose (gem. EN ISO 11393),
  • Schutzhandschuhe (neben Lederhandschuhen sind hier auch Strickhandschuhe mit Kunststoffbeschichtung geeignet).

Werden Arbeiten im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs durchgeführt, muss zusätzlich Warnkleidung (DIN EN ISO 20471) getragen werden.

Eine Schnittschutzjacke ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch insbesondere bei Arbeiten an einer Böschung oder in einer Hubarbeitsbühne sinnvoll.

4 Wichtige Regeln bei der Arbeit

  • Zustand der Säge vor Inbetriebnahme prüfen (Funktion der Schutzschalter und Gashebel, Spannung, Schmierung und Schärfe der Kette);
  • Kette muss im Leerlauf stillstehen;
  • beim Starten muss die Kette frei sein; Säge am oberen Griff festhalten; hinteren Griff zwischen die Oberschenkel klemmen oder mit dem Fuß am Boden festhalten;
  • Motorsäge stets mit beiden Händen festhalten;
  • Sägen mit Verbrennungsmotor niemals in geschlossenen Räumen benutzen – Vergiftungsgefahr;
  • bei Fällarbeiten mit der Motorsäge dürfen keine Eisenkeile verwendet werden;
  • auf dem Wege von und zur Arbeitsstelle muss die Sägekette mit einer Schutzhülle versehen werden;
  • im Schwenkbereich der Säge darf sich keine weitere Person aufhalten. Im Fallbereich eines Baumes (Radius = mind. doppelte Baumlänge) dürfen sich nur die mit dem Fällen beschäftigten Personen aufhalten;
  • besondere Vorsicht bei hängengebliebenen Bäumen und unter Spannung stehenden Hölzern (z. B. bei liegendem Holz).
  • Das Betanken sollte mittels eines Sicherheits-Einfüllstutzens erfolgen, der erst im Motorsägentank öffnet und beim Erreichen der Tankfüllmenge schließt. Hierdurch wird ein Verschütten und Überfüllen von Kraftstoff vermieden.

5 Einfluss des Wetters

Da das Wetter nicht beeinflusst werden kann, ist im Bedarfsfall entsprechende Kälte- oder Regenschutzkleidung zur Verfügung zu stellen.

Das Fä...

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