Definition
Die Vorsilbe "Nano" leitet sich aus dem griechischen "nannos" bzw. dem lateinischen "nanus" ab und bedeutet "Zwerg". Die Bezeichnung steht in der Naturwissenschaft für den milliardsten Teil einer Maßeinheit (10-9).
Der Begriff "Nanomaterial" wird in der TRGS 527, basierend auf der Empfehlung der Europäischen Kommission, bestimmt: Demnach "wird die Nanoform eines Stoffes definiert als Form eines natürlichen oder hergestellten Stoffes, der Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder Agglomerat enthält und bei dem mindestens 50 % der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben, sowie abweichend auch Fullerene, Graphenflocken und einwandige Kohlenstoff-Nanoröhren mit einem oder mehreren Ausmaßen unter 1 nm. Ein Stoff kann eine oder mehrere verschiedene Nanoformen haben.Unter "Partikel" wird dabei ein winziges Materialteilchen mit definierten physischen Grenzen verstanden."
Die TRGS 527 definiert darüber hinaus auch die Begriffe, die in der Nanomaterial-Definition nicht näher bestimmt sind: Partikel, Nanoobjekte, Aggregate, Agglomerate u. a.