Joachim Schwede †, David Zadick
4.1 Unterweisung mit elektronischer Unterstützung
Wie können die Vorteile der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln nun so genutzt werden, dass die Nachteile nicht oder kaum zum Tragen kommen?
Den Richtlinien folgend müssen die Unterweisungen, wie bereits erwähnt, grundsätzlich persönlich erfolgen, dürfen aber elektronisch unterstützt werden, wenn die Inhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet wurden, eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch jederzeit möglich ist.
Um sicherzugehen, dass alle Vorschriften erfüllt werden, bietet sich für die meisten Arbeitsplätze eine Kombinationsvariante aus "alten" und "neuen" Unterweisungsformen an. Im besten Fall werden die Vorteile der jeweiligen Methode optimal ausgenutzt. Das Ziel kann hier z. B. sein, dass sich der Teil des persönlichen Gesprächs auf ein Minimum reduzieren lässt und hauptsächlich für spezifische Inhalte und zur Verständniskontrolle dient. Verallgemeinerbare Inhalte, die auf die meisten Arbeitsplätze zutreffen und die sich nicht oder nur selten ändern, können medial unterwiesen werden, beispielsweise mit E-Learning-Formaten auf PC oder Tablet.
Hier macht dann auch eine Übersetzung in verschiedene Sprachen Sinn, da sich die Inhalte nicht oder kaum verändern (z. B. die Position der Notausgänge im Gebäude etc.). Die Verständniskontrolle erfolgt dann im Gespräch. Diese verallgemeinerbaren Unterweisungsinhalte können dem Mitarbeiter dann auch zu jeder Zeit, vor und vor allem nach der Unterweisung zur Verfügung gestellt werden, sodass diese nicht nur zur Vorbereitung der spezifischen Inhalte dienen, sondern auch zur Nachbereitung.
Es ist ebenfalls sinnvoll, dem Mitarbeiter vor, während und nach der Unterweisung die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen. Diese können ebenfalls elektronisch gesammelt, geclustert und zur Verbesserung der Unterweisungen oder zu Sonderunterweisungen herangezogen werden (wenn also bestimmte Fragen sehr häufig gestellt werden, sollte das nachgefragte Thema als Standardbaustein in die Unterweisung aufgenommen werden). Sie können aber auch der Führungskraft als Anhaltspunkt dienen, um nochmals gezielter Inhalte bei einzelnen Mitarbeitern nachzuschulen.
Auch beim persönlichen Teil der Unterweisung kann ein Tablet zum Einsatz kommen, das der Führungskraft Einblicke in Vorwissen und Wissensstand des Mitarbeiters gewährt und die Unterweisungsinhalte enthält. Diese Unterweisungsinhalte können immer zentral aktualisiert und auf alle verfügbaren Tablets aufgespielt werden. Das verhindert auch, dass verschiedene Stände der Unterweisungsinhalte parallel existieren.
Inhalt |
Methode + Medium |
Einführung (optional) |
z. B. Fragebogen zu Vorwissen etc.; Tablet, PC, Smartphone |
Verallgemeinerbare Inhalte der Unterweisung |
z. B. E-Learning, PC, Tablet etc. |
Spezifische Inhalte des Arbeitsplatzes |
z. B. Vortrag am Arbeitsplatz, Führungskraft (unterstützt mit Tablet) |
Follow-up |
z. B. Fragebogen, Tablet, PC, Smartphone |
Tab. 1: Beispielhafter Ablauf
4.2 Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln
Ausgehend von einem Unterweisungsthema (z. B. "Einhaltung wesentlicher Arbeitsschutzvorschriften bei der mobilen Arbeit") sind Lehrinhalte, betroffene Mitarbeiter, die Aufbereitung des Lernstoffs und die Abwicklung einschließlich einer geeigneten Verständniskontrolle vorzubereiten. Die Unterweisung kann dann – soweit die Inhalte geeignet sind – als Lehrfilm oder Vortrag online erfolgen. Wesentlich ist aber, dass dies immer in Begleitung des Unterweisenden stattfindet, der auf Zwischenfragen sofort oder in Form einer sich anschließenden Fragerunde reagieren kann – ganz so, wie man es aus der Welt der realen Unterweisung kennt. Ergibt eine Gefährdungsbeurteilung, dass ein Unterweisungsthema in dieser Form nicht oder nicht vollständig dargestellt werden kann, kommt eine ausschließliche elektronische Unterweisung nicht infrage.
Vorab ist jedoch zu klären, ob alle betroffenen Arbeitnehmer mit den erforderlichen technischen Mitteln, der Software und dem Know-how ausgestattet sind, an einer solchen Schulung teilzunehmen.