Ausgehend von einem Unterweisungsthema (z. B. "Einhaltung wesentlicher Arbeitsschutzvorschriften bei der mobilen Arbeit") sind Lehrinhalte, betroffene Mitarbeiter, die Aufbereitung des Lernstoffs und die Abwicklung einschließlich einer geeigneten Verständniskontrolle vorzubereiten. Die Unterweisung kann dann – soweit die Inhalte geeignet sind – als Lehrfilm oder Vortrag online erfolgen. Wesentlich ist aber, dass dies immer in Begleitung des Unterweisenden stattfindet, der auf Zwischenfragen sofort oder in Form einer sich anschließenden Fragerunde reagieren kann – ganz so, wie man es aus der Welt der realen Unterweisung kennt. Ergibt eine Gefährdungsbeurteilung, dass ein Unterweisungsthema in dieser Form nicht oder nicht vollständig dargestellt werden kann, kommt eine ausschließliche elektronische Unterweisung nicht infrage.

Vorab ist jedoch zu klären, ob alle betroffenen Arbeitnehmer mit den erforderlichen technischen Mitteln, der Software und dem Know-how ausgestattet sind, an einer solchen Schulung teilzunehmen.

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