Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) | |
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Fassung | 02.03.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 56 vom 08.03.2023 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Bezeichnungen werden redaktionell angepasst. |
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) | |
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Fassung | 04.01.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 10 vom 13.01.2022 |
Änderung | § 14 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird formal angepasst. |
Baugesetzbuch (BauGB) | |
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Fassung | 04.01.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 6 vom 11.01.2023 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es wird eine Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien eingefügt. Diese sind ausnahmsweise im Außenbereich zulässig. Ebenfalls eingefügt werden Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus. |
Baunutzungsverordnung (BauNVO) | |
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Fassung | 04.01.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 6 vom 11.01.2023 |
Änderung | §§ 14, 25f |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es werden Erleichterungen im Bezug auf Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen. |
Bundesberggesetz (BBergG) | |
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Fassung | 22.03.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 88 vom 28.03.2023 |
Änderung | § 57a |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird mit Wirkung zum 28.09.2023 redaktionell angepasst. |
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) | |
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Fassung | 14.03.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 72 vom 20.03.2023 |
Änderung | § 32 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Durchführung von Mitgliederversammlungen in Vereinen wird vereinfacht. Mitglieder können auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. |
Fassung | 22.02.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 51 vom 28.02.2023 |
Änderung | § 2201 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird redaktionell angepasst. |
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) | |
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Fassung | 22.03.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 88 vom 28.03.2023 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es wird festgelegt, dass der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Gleiches gilt für die Errichtung und den Betrieb von Elektrizitätsverteilernetzen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt sowie von Elektrizitätsverteilernetzen mit einer Nennspannung von unter 110 Kilovolt. Insofern sich diese im Außenbereich im Sinne des BauGB befinden. Es wird eine Regelung zum Verhältnis zur EU-Notfallverordnung eingefügt. |
Fassung | 14.03.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 71 vom 20.03.2023 |
Änderung | §§ 43e, 43f, 44c |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Verfahrensrechtliche Vorschriften werden angepasst. |
Fassung | 20.01.2023 |
Änderung | Art. 6 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Das Inkrafttreten einer bereits eingefügten Regelung zur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung wird formal mit Wirkung zum 30.09.22 bekanntgemacht. |
Fassung | 04.01.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 9 vom 13.01.2023 |
Änderung | § 118 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Übergangsregelungen werden angepasst. |
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) | |
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Fassung | 04.01.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 6 vom 11.01.2023 |
Änderung | §§ 37, 48 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelungen zu Geboten für Solaranlagen des ersten Segments und zur solaren Strahlungsenergie werden angepasst. |
Infektionsschutzgesetz (IfSG) | |
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Fassung | 26.01.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 25 vom 30.01.2023 |
Änderung | Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Verpflichtung zum Tragen von Atemschutzmaske im öffentlichen Personenfernverkehr wird vom 02.02.23 - 07.04.23 ausgesetzt. Entsprechendes gilt für das Kontroll- und Servicepersonal. |
Handelsgesetzbuch (HGB) | |
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Fassung | 22.02.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 51 vom 28.02.2023 |
Änderung | §§ 9b, 365, 365a |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Eine Regelung zum Handelsregister wird angepasst, außerdem eine neue Vorschrift zur Transportversicherungspolice eingefügt. |
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) | |
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Fassung | 02.03.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 56 vom 08.03.2023 |
Änderung | § 69 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Eine Bezeichnung wird redaktionell angepasst. |
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) | |
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Fassung | 13.02.2023 |
Fundstelle | BGBl. 2023 I Nr. 37 vom 15.02.2023 |
Änderung | § 13 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 15.04.2023 verlängert. |
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) | |
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Fassung | 02.03.2023 |
Fundstelle | BGBl. I Nr. 56 vom 08.03.2023 |
Änderung | § 63 |
Bedeutung für den... |
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