3.1 Einarbeitung als Führungsaufgabe

In der Einarbeitungsphase ist der neue Beschäftigte i. d. R. sehr offen und darauf eingestellt, sich neuen Strukturen anzupassen. In dieser Phase wird sein Eindruck von seinem neuen Arbeitgeber entscheidend geprägt, z. B. im Hinblick darauf, welche Kriterien und Qualitäten als besonders wesentlich und erwünscht angesehen werden. Gleichzeitig ist auch die Motivation des Neueinsteigers besonders hoch, sich entsprechend zu verhalten, um die Erwartungen möglichst zu erfüllen.

Daher ist es entscheidend, dass die zuständige Führungskraft in der Einarbeitungszeit deutlich macht, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Betrieb haben und welches Verhalten und welche Einstellungen erwartet werden. Jeder Neuling im Betrieb kann leicht und schnell erkennen, ob es sich dabei um Lippenbekenntnisse oder um gelebte Unternehmenskultur handelt. Sicherheitsgerechtes Verhalten muss also dem Neueinsteiger durch Vorgesetzte und Kollegen vorgelebt werden, z. B. auch dadurch, dass auf Verstöße gegen Sicherheitsmaßnahmen, wie fehlende Schutzausrüstung, schnell und nachdrücklich reagiert und eine entsprechende Verhaltensänderung durchgesetzt wird.

 
Praxis-Tipp

Sicherheitsbeauftragte einbinden

Wenn die betriebliche Organisationsstruktur es ermöglicht, kann auch der Sicherheitsbeauftragte eines Bereichs einem Neueinsteiger verstärkt zur Seite stehen, ihn mit Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln vertraut machen und Ansprechpartner bei Fragen sein. I. d. R. ist der Sicherheitsbeauftragte zwar nicht für die obligatorischen Unterweisungen zuständig (und sollte es auch nicht sein, weil das eine wesentliche Führungsaufgabe ist). Er kann aber über die ersten Tage und Wochen Kontakt zu dem neuen Kollegen halten und bei Problemen weiterhelfen, die erst mit der Zeit spürbar werden, z. B. ergonomische Fragen oder Schwierigkeiten bei der Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung.

3.2 Patenmodelle

In manchen Betrieben begleiten persönliche Paten einen Neueinsteiger in den ersten Wochen oder Monaten im neuen Betrieb. Der kollegiale Austausch, der in einem solchen Modell über die rein fachliche Ebene hinausgehen kann, ist eine gute Möglichkeit, abseits der förmlichen Unterweisungen und Belehrungen Sicherheitsbewusstsein und Verantwortlichkeit zu fördern. Allerdings muss dann bei der Auswahl und Vorbereitung der Paten darauf geachtet werden, dass sie bereit und in der Lage sind, die Unternehmenskultur in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz im erwünschten Maß weiterzugeben. Denn schließlich orientiert sich ein neuer Mitarbeiter unvermeidlich ebenso an schlechten Vorbildern wie an guten.

3.3 Unfallrisiko

Die Unfallstatistiken zeigen, dass das Unfallrisiko neuer Beschäftigter erhöht ist (Abb. 1). Mit einer sinnvoll strukturierten Einarbeitungsphase kann dem entgegen gesteuert werden, was besonders in Betrieben mit höheren Risikofaktoren erforderlich ist.

Abb. 1: Unfallrisiko sinkt mit zunehmender Betriebszugehörigkeit[1]

[1] Quelle: Merkblatt A 024 "Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Führungskräfte" BG RCI.

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