1Hilfe des Technischen Hilfswerks, der Bundeswehr und der Bundespolizei fordert die untere [1]Katastrophenschutzbehörde bei den dafür vorgesehenen Stellen an. 2Die eingesetzten Kräfte helfen der unteren [2]Katastrophenschutzbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgabe.

[1] Eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Anzuwenden ab 06.07.2022.
[2] Eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Anzuwenden ab 06.07.2022.

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