Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen sind in der DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" beschrieben. Diese Art von Plänen werden i. d. R. im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens gefordert, wenn Art und Größe des Betriebes es aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes erforderlich erscheinen lassen, z. B. für
- größere gewerbliche Anlagen,
- Großgaragen,
- Hochhäuser,
- Krankenhäuser,
- Beherbergungsstätten,
- Versammlungsstätten,
- Verkaufsstätten.
Dargestellt werden Gefahrenschwerpunkte und die für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen. Somit können diese Pläne der Feuerwehr zur schnellen Orientierung in Objekten oder baulichen Anlagen dienen, sowie den Einsatzkräften ein schnelles und gezieltes Eingreifen im Gefahrenfall erleichtern.
Entsprechend der örtlichen Besonderheiten geben Feuerwehren ergänzend zu den Vorgaben der DIN 14095 auch eigene Richtlinien heraus, die bei der Gestaltung von Feuerwehreinsatzplänen örtlich zu berücksichtigen sind. Ergänzt werden diese Pläne durch den Textteil des Feuerwehr-Einsatzplanes, der i. d. R. von der Feuerwehr erstellt wird und u. a. auch die Alarm- und Ausrückordnung (AAO) enthält.
Inhaltlich enthalten Feuerwehrpläne u. a. folgende Angaben:
- Erreichbarkeit auf dem Gelände, z. B. freizuhaltende Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Befahrbarkeit von Flächen und angrenzende Straßen und Gelände;
- Feuerlösch- und Feuermeldeeinrichtungen (Bedienstellen von brandschutztechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden dürfen, wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Brandmeldezentrale, Löschanlagen, Löschwasserbereitstellung, Hydrantenanlagen usw.);
- bauliche Strukturen von Gebäuden (Lage auf dem Gelände, Geschosspläne, Brand- und Rauchabschnitte, sonstige raumabschließende Wände, Öffnungen in Decken und Wänden, Zugänge und Notausgänge, Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung sowie die dadurch erreichbaren Geschosse, nicht begehbare Flächen, besondere Angriffswege und Rettungswege (z. B. Rettungstunnel), Feuerwehr- und sonstige Aufzüge;
- Abwasserpläne;
- spezielle Angaben, z. B. zu besonders risikoreichen Bereichen (z. B. Lagern gefährlicher Stoffe, haustechnische Anschlussräume, Hochspannungsversorgungen oder -leitungen, Bereiche, in denen mit ionisierender Strahlung oder kritischen biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird oder in denen sich besonders schutzwürdige Personengruppen aufhalten) oder Verfahrenshinweise (z. B. auf Löschmittel, die nicht verwendet werden dürfen oder Löschwasserrückhalteeinrichtungen).
Wenn für ein Gebäude Brandschauen bzw. Brandschutzbegehungen durch die Feuerwehr durchgeführt werden (abhängig von den örtlichen Bau- und Betriebsvorschriften), dienen Feuerwehrpläne als Grundlage der Bewertung.
Feuerwehrpläne sind vom Betreiber stets auf aktuellem Stand zu halten.
Abb. 2: Muster eines Übersichtsplans, Bestandteil des Feuerwehrplans nach DIN 14095
Örtliche Feuerwehr einbeziehen
Weil die örtlichen Feuerwehren über die Vorgaben der DIN 14095 hinaus gewisse Gestaltungsspielräume nutzen, sollte vor Erstellung eines Feuerwehrplans (i. d. R. durch einen externen Anbieter) unbedingt Kontakt zur zuständigen Feuerwehr hergestellt werden, damit spätere aufwendige Änderungen vermieden werden.
Brandschutzplan nach VdS
Gelegentlich taucht der Begriff "Brandschutzplan" auf, der aus einer nicht mehr existenten Richtlinie 2030 des VdS stammt. Der Brandschutzplan hatte eigene Gestaltungsvorgaben, in denen bis zu einem gewissen Grad Kriterien von Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen zusammengeführt wurden. Das Konzept ist aber nicht mehr aktuell.
Weitere brandschutztechnische Dokumente
Für weitere spezielle brandschutztechnische Einrichtungen sind besondere Dokumentationen erforderlich, z. B. Brandmelderlinienpläne (für den Betrieb einer Brandmeldeanlage), Sprinklerpläne, Pläne über Löschwasserrückhalteeinrichtungen.