Christian Piehl, Steffen Pluntke
Zusammenfassung
Mithilfe des Notrufes werden bei einem Unfall, bei einer akuten Erkrankung sowie bei Vergiftungen schnellstmöglich der Rettungsdienst, ggf. mit Notarzt zur Unterstützung an den Notfallort gerufen, um dort den Betroffenen adäquat versorgen zu können und ihn ggf. in ein Krankenhaus zu bringen.
Davon abzugrenzen ist der Notruf bei einem Brand zur Anforderung der Feuerwehr.
Regelungen zum Thema Notruf sind enthalten in der Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) und im Telekommunikationsgesetz.
1 Notrufnummer
In Deutschland gilt die bundesweit einheitliche Notrufnummer 112. Sie ist mittlerweile auch europaweit einheitlich.
2 Notrufbestandteile
Zu einem vollständigen Notruf gehören verschiedene Fragestellungen, die unter den sog. 5 W zusammengefasst werden.
2.1 Wo?
Unter der Fragestellung: "Wo ist es passiert?" versteht man eine genaue Beschreibung der Örtlichkeit, an der der Notfall eingetreten ist. Dazu gehören u. a. folgende Angaben:
- Ort, Straße, Hausnummer,
- Etage, Raum-/Zimmernummer,
- Autobahnauffahrt/-abfahrt, Kilometerstein.
"Wo ist es passiert?" ist auch immer die wichtigste Angabe des Notrufs.
2.2 Was ist passiert?
Unter der Fragestellung: "Was ist passiert?" fasst man kurz und knapp zusammen, um welche Art Notfall es sich handelt, z. B. "ein Auto ist in den Graben gefahren".
2.3 Wie viele Verletzte?
Hier gibt man möglichst die genaue Anzahl der verletzten Personen an. Dies ist allerdings nur möglich, wenn man die genaue Anzahl der Verletzten und Betroffenen auch überschauen kann. Schwierig gestaltet sich die Angabe der genauen Anzahl z. B. bei Bus- und Zugunglücken.
2.4 Welche Art der Verletzungen?
Hier beschreibt man kurz, welche Verletzungen am Betroffenen sichtbar sind, bzw. welche Beschwerden der Verletzte selbst angibt.
2.5 Warten auf Rückfragen
Hier werden durch die Rettungsleitstelle entsprechend Nachfragen gestellt, falls irgendetwas nicht verständlich gewesen sein sollte.
Ende des Gesprächs
Das Gespräch wird immer durch die Rettungsleitstelle beendet!
3 Kostenfreiheit der 112
Der Notruf muss innerhalb Deutschlands, aber auch mit der europaweiten Notrufnummer kostenfrei erreicht werden können. Dies ist bei Anrufen mit dem Mobiltelefon sowie dem Festnetzanschluss gegeben. Auch aus einem Münz- oder Kartenfernsprecher kann ein Notruf abgesetzt werden, ohne Bargeld oder eine Telefonkarte einstecken zu müssen.
4 Übertragung der Anruferdaten
Alle Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, nach Eingang des Notrufes auch die Informationen zum Anruferstandort zu übermitteln.
5 Identifizierung/Ortung
Um eine ordnungsgemäße Notrufabwicklung gewährleisten zu können, müssen die Anruferdaten und der Anruferstandort übertragen werden.
Dies stellt sich beim Anruf über das Festnetz nicht als problematisch dar. Anders war dies bei Notrufen, die über das Mobiltelefon getätigt wurden. Seit dem 1.9.2009 ist es daher nicht mehr möglich, einen Notruf über ein Mobiltelefon abzusetzen, in dem sich keine betriebsbereite SIM-Karte befindet.
Betriebsbereit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Karte noch als gültig bei dem jeweiligen Anbieter registriert sein muss. Ob sich jedoch noch Guthaben auf der Karte befindet, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.