Aus den Verfahren bzw. verwendeten Stoffen ergeben sich vielfältige Gefährdungen bei der Oberflächenbehandlung. U. a. sind zu berücksichtigen:
- Salze, Lösemittel, Säuren, Laugen, Zusatzstoffe, Biozide, Schleifmittel u. a. können Gefahrstoffe sein. Sie haben dann reizende, ätzende oder toxische Wirkung (s. entsprechende Gefahrenklassen nach CLP-Verordnung 1272/2008/EG) und können über Hautkontakt (Allergien, Hauterkrankungen) oder Atemwege die menschliche Gesundheit schädigen. Auch eine Freisetzung in die Umwelt muss wirksam verhindert werden.
- Heiße Flüssigkeiten (Spritzer), Dämpfe oder Anlagenteile können zu Verbrennungen führen.
- Brennbare Flüssigkeiten erhöhen die Brand- und Explosionsgefahr.
- Scharfe Kanten oder Drähte führen zu Schnittverletzungen.
- Beim Bearbeiten von Werkstücken in Trommeln entsteht Lärm. Lärmschwerhörigkeit kann die Folge sein.
- Austreten von Prallkörpern verursacht Ausrutschen.
- Aerosolbildung beim Einsatz von Säuren kann zu Verätzungen der Atemwege führen.
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