Gibt es prüf- und/oder überwachungsbedürftige Anlagen/Einrichtungen? Wenn ja, ist die Prüfung/Überwachung zu regeln. Eine der Hauptgrundlagen für eine Prüfung/Überwachung ist die Betriebssicherheitsverordnung. Seit 2015 sind in den Anhängen 2 (Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen) und 3 (Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel) der BetrSichV Angaben zu Prüffristen enthalten.

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