Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
1.1 Bauformen
Ortsfeste Rampen sind entweder horizontal (Laderampen) oder geneigt (Schrägrampen) angelegt. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal bei Schrägrampen sind deren Neigungsbereiche (s. Abb. 1):
- Flachrampe: Schrägrampe mit vergleichsweise geringer Längsneigung und ohne besondere rutschhemmende Maßnahmen
- Belagrampe: Schrägrampe mit mittlerer Längsneigung und (z. B. durch Formgebung oder Verwendung profilierter Beläge) rutschhemmend gestalteter Oberfläche
- Steilrampe: Schrägrampe mit starker Längsneigung und (z. B. durch querverlaufende Trittleisten) besonders rutschhemmend gestalteter Oberfläche
Für die Belagrampe und die Steilrampe ist auch die Bezeichnung "Geneigter Laufsteg" gebräuchlich.
Abb. 1: Prinzipdarstellung der Bauformen ortsfester Rampen (F = Flachrampe, B = Belagrampe, ST = Steilrampe, T = Abstand der Leisten, 1 : C = Rampenneigungsverhältnis, α = Neigungswinkel)
Die Flachrampe hat wegen ihrer geringen Längsneigung eine besondere Bedeutung. Sie eignet sich gleichermaßen für den Geh- und den Fahrverkehr sowie für den Transport von besonders schweren und sperrigen Gegenständen. Sie wird am häufigsten verwendet.
Die Belagrampe ist mehr geneigt als die Flachrampe. Wegen ihrer Neigung ist ihre Oberfläche rutschhemmender, z. B. durch Formgebung oder profilierte Beläge, als die Flachrampe zu gestalten. Sie eignet sich für den Gehverkehr und im unteren Neigungsbereich auch für den Fahrverkehr.
Die Steilrampe wird bevorzugt aus Platzspargründen angewendet. Wegen ihrer starken Neigung ist ihre Verkehrsfläche trittsicher zu gestalten, z. B. durch Trittleisten (Querleisten). Im oberen Neigungsbereich bildet sie den Übergang zu den Treppen. Die Steilrampe ist ausschließlich für den Gehverkehr vorgesehen.
Eine Sonderbauform der Steilrampe ist die sog. Stufenrampe, die auch als "Treppe mit geringem Steigungsverhältnis" bezeichnet wird. Ihre Verkehrsfläche ist statt mit Trittleisten mit Flachstufen ausgerüstet. Sie bildet den Übergang zwischen den Rampen und den Treppen. Die Stufenrampe ist überwiegend im Freien anzutreffen.
Eine wesentliche Auswirkung des Bewegungsprogramms ist die Länge des Schrittes einer Person, die sog. Schrittlänge oder das Schrittmaß. Das mittlere Schrittmaß beträgt beim Schreiten auf waagerechtem Boden bis hin zu Treppen entsprechend empirisch gesammelter Erfahrungen 62 cm (s. ASR A1.8). Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Körpergrößen der Menschen liegt der Toleranzbereich bei ± 3 cm.
Die Abstände T der Trittleisten einer Steilrampe und der Flachstufen einer Stufenrampe müssen aus Gründen der sicheren und ermüdungsfreien Begehbarkeit der Schrittlänge des Menschen angepasst sein. Das Schrittmaß verkürzt sich beim Schreiten auf einer steigenden Fläche. Unter Zugrundelegung des verkürzten Schrittmaßes in Abhängigkeit vom Steigungswinkel α lassen sich die Trittleistenabstände T an einer Steilrampe (s. Abb. 1) rechnerisch ermitteln zu:
T = |
62 |
cm |
2 sin α + cos α |
Ortsfeste Rampen sind fest in Bauwerke eingebaut, sie sind Bestandteil eines Gebäudes. Derartige Rampen finden wir z. B. in Parkhäusern zwischen 2 Parketagen, in Kaufhäusern zur stufenlosen Verbindung von Verkaufsflächen mit geringem Höhenunterschied, in Krankenhäusern für das Befahren mit Krankentransportgeräten, im Verlauf von Gehsteigen, für Behindertenfahrzeuge und zur Überbrückung eines Höhenunterschiedes zur Be-/Entladung (s. Abb. 2 und 3).
Abb. 2: Flachrampe als Verbindung zwischen Straße und Lagerbereich
Abb. 3: Belagrampe mit aufgerauter Oberfläche als Zufahrt zu einer Ladefläche für Güterwaggons
Ortsfeste Rampen bestehen aus Baumaterialien wie Mauerwerk, Stahlbeton, Stahl oder Holz.
1.2 Anforderungen
Allgemeine Anforderungen an die sicherheitstechnische Gestaltung von (horizontalen) Laderampen sowie (geneigten) Schrägrampen sind in ASR A1.8 "Verkehrswege" festgelegt. Danach müssen beide Rampentypen eine ebene und rutschsichere Oberfläche aufweisen. Die Längsneigungen der Schrägrampen betragen je nach Anwendungsfall zwischen 3,5° bis 7° (s. Tab. 1).
Verwendung der Schrägrampe |
max. Neigungsverhältnis 1 : C |
max. Neigung [%] |
max. Neigungswinkel α [°] |
Im Verlauf von Fluchtwegen |
|
1 : 17 |
6 |
|
3,5 |
|
Beim Einsatz von manuell bewegten Flurförderzeugen/Transportmitteln |
|
1 : 17 |
6 |
|
3,5 |
|
Im Regelfall |
|
1 : 12,5 |
8 |
|
5 |
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Im Einzelfall nach Gefährdungsbeurteilung |
|
1 : 8 |
12,5 |
|
7 |
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Tab. 1: Neigungen von Schrägrampen für den Geh- und Fahrverkehr nach ASR A1.8
Die Neigung von Rampen als Zugänge zu maschinellen Anlagen darf nach DIN EN ISO 14122-1 bei ausschließlichem Personenverkehr bis zu 10°, im Ausnahmefall sogar bis zu 20°, betragen. Hierbei sind besondere Maßnahmen zur Rutschhemmung, z. B. durch Vorsehung von Trittleisten, erforderlich.
Die Mindestbreite einer Rampe richtet sich nach den Betriebsbedingungen und ist abhängig von der Geschwindigkeit von Flurförderzeugen und der Kombination mit gleichzeitigem Fußgängerverkehr. Die Breite von Laderampen als Einrichtungen für das Be- und Entladen von Fahrzeugen darf 0,8 m nicht unterschreiten. Dient eine...