Eine Treppe (s. Abb. 1) besteht i. W. aus dem Treppenlauf und den Treppenpodesten am Anfang und Ende eines Treppenlaufs oder als Treppenabsatz zwischen 2 Treppenläufen. Ein Treppenlauf wird aus mind. 3 Stufen gebildet.

Abb. 1: Prinzipdarstellung einer Treppe mit Podest

Die Stufenform ergibt sich aus der Stufensteigung s und dem Auftritt a. Aus dem Verhältnis von Stufensteigung s zu Auftritt a errechnet sich der Steigungswinkel α.

Treppen werden aus massiven Werkstoffen wie Stein oder Stahlbeton und als Treppenkonstruktionen aus Holz, Stahl und Aluminium hergestellt. Treppen, deren Stufen in seitliche Wangen (= Treppenlaufträger) eingelassen sind, werden als eingestemmte Treppen und Treppen, deren Stufen auf die Wangen aufgelegt sind, werden als aufgesattelte Treppen bezeichnet.

Der Treppenbenutzer schreitet nicht auf einer waagerechten Ebene, sondern steigt auf einer ununterbrochenen Stufenfolge auf- oder abwärts. Dies fordert von ihm, i. W. in Abhängigkeit von dem Steigungswinkel der Treppe, eine zwangsläufige Anpassung seines normalen Schrittes an die vorhandenen Stufenformen. Führen solche Stufenformen zu unsicheren oder zu unbequemen Schritten, sind vermehrtes Stolpern und Stürzen die Folge. Deshalb sind vom Grundsatz her hohe Anforderungen an Konstruktion, Bau, Instandhaltung und Benutzung von Treppen zu stellen.

Um Stürzen auf Treppen vorzubeugen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Treppen müssen ab einer bestimmten – je nach Einsatz festgelegten – Höhe mit Sicherungen gegen Absturz ausgeführt sein, v. a. Geländern, Handläufen sowie Zwischenpodesten. Treppenstufen sind rutschhemmend zu gestalten; über den Grad der Rutschhemmung entscheidet der Einsatz. Eine ausreichende Treppenbreite ist erforderlich. Sie richtet sich nach der Art der Nutzung und Anzahl der Treppenbenutzer.

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