Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
3.1 Allgemeines
Sonderbauformen von Treppen sind die sog. beweglichen Treppen. Sie unterscheiden sich von den festen Treppen dadurch, dass sie z. B. zusammenschiebbar, ihre Steigungen einstellbar oder ihre Stufen drehbar befestigt sind. Zu ihrer Benutzung werden die beweglichen Treppen von Hand oder kraftbetrieben in Benutzerposition gebracht. Das Anwendungsgebiet der beweglichen Treppen ist begrenzt und wird teilweise durch baurechtliche Regelungen eingeschränkt. Zu den beweglichen Treppen zählen die Bodentreppe und die Klapptreppe.
3.2 Bodentreppen
Bodentreppen sind gelenkig angeordnete leiterähnliche Aufstiege, die eine Treppe, i. d. R. in Wohngebäuden, ersetzen. Die Bodentreppe ist stationär in Deckenöffnungen eingebaut und wird zu ihrer Benutzung ausgeschoben (Schiebebodentreppe), ausgeklappt (Klappbodentreppe) oder ausgezogen (Scherenbodentreppe). Für bewegliche Bodentreppen ist auch die Bezeichnung "Speicherbodentreppe" gebräuchlich.
Nach den Bauordnungen der Bundesländer (Landesbauordnungen) sind Treppen dieser Art nur begrenzt zulässig, z. B. als Zugang zu Dachräumen, die nicht als Wohnräume genutzt werden.
Konkrete Anforderungen an bewegliche Bodentreppen enthält die Norm DIN EN 14975.
Bodentreppen bestehen i. W. aus dem Lukenkasten (= Futterkasten) mit dem Lukendeckel und dem auf dem Lukendeckel gelagerten Aufstieg.
Der Bodentreppenaufstieg entspricht von der Bauart her einer Leiter. Insofern stimmen die Hauptabmessungen des Aufstieges weitgehend mit den Abmessungen von Anlegeleitern überein. Der Steigungswinkelbereich des Aufstieges beträgt 60 bis 75° (Stufen) bzw. bis 80° (Sprossen), der lichte Abstand zwischen den Wangen mind. 240 mm und die Stufen-/Sprossenabstände 230 bis 300 mm gleichbleibend. Bodentreppen sind i. d. R. mit mind. 80 mm tiefen Stufen ausgerüstet. Sprossen mit einer Tiefe von mind. 20 mm sind zulässig, bieten aber einen eher unbequemen Stand. Der (horizontale) Fußfreiraum zum Lukendeckel muss mind. 100 mm betragen.
Um dem Benutzer einen sicheren Ein- und Ausstieg am oberen Ende der Bodentreppe zu ermöglichen, muss mind. an einer Seite eine Haltevorrichtung angebracht und der Deckendurchbruch umwehrt sein.
Der Nachweis ausreichender Gebrauchstauglichkeit, Tragfähigkeit und Standsicherheit kann auch durch eine praktische Prüfung (Belastungsprüfung) erbracht werden (s. Abschn. 4).
Bodentreppen sind mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers (Lieferer, Importeur), mit dem Baujahr oder Serienzeichen und der max. Belastbarkeit von 150 kg zu kennzeichnen.
3.3 Klapptreppen
Klapptreppen sind massive Industrietreppen aus Stahl z. B. an Tank- und Kesselbefüllstationen und dienen als Zugang von den Füllbühnen zu den Oberseiten von Tank- und Kesselwagen (s. Abb. 9).
Die 1. Stufe der Klapptreppe ist fest mit der Füllbühne verbunden. Der übrige Stufenbereich wird aus der i. d. R. (nahezu) senkrechten Ruhestellung der Treppe auf die Tank- und Kesselwagenoberseite von Hand oder mit hydraulischem oder pneumatischem Antrieb abgesenkt. Dabei wird das Gewicht der auskragenden Klapptreppe durch Federzylinder nach dem Druckfederprinzip ausbalanciert.
Die Stufen der Klapptreppe sind gelenkig über eine Parallelführung so mit dem Treppenlaufträger verbunden, dass sie in jeder Position eine waagerechte Lage einnehmen. Der Verstellbereich des Treppenneigungswinkels α beträgt zwischen + 90° und - 45°. Dieses Konstruktionsprinzip ermöglicht eine stufenlose Einstellung der Treppensteigung/-neigung von einer aufwärts führenden Treppe über eine waagerechte Plattform zu einer abwärts führenden Treppe.
Abb. 9: Prinzipdarstellung der Klapptreppe
In Anpassung an die unterschiedlichen Höhen der Tank- und Kesselwagen ergeben sich unterschiedliche Treppensteigungen. Insofern sollten Klapptreppen nur von solchen Personen begangen werden, die mit der Handhabung vertraut und im Besteigen der Klapptreppen geübt sind (s. Abb. 10).
Abb. 10: Typische Anwendung von Klapptreppen
Konkrete Anforderungen für Klapptreppen sind weder in staatlichen Vorschriften und Regeln, noch Normen festgelegt. Deshalb gelten vom Grundsatz her auch für Klapptreppen die Anforderungen, die für feste Treppen gelten. Darüber hinaus sind die im Stahlbau und Maschinenbau üblichen Konstruktions- und Sicherheitsnormen, wie z. B. EN 1090 und EN 1991 (Eurocode 1) anzuwenden.
Wesentliche Festlegungen, die sich aus der Praxis ergeben haben, wurden in den "Grundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Klapptreppen für Tank- und Kesselbefüllstationen" (GS-HL-01) der ehemaligen DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle "HL" niedergelegt:
Breite der Klapptreppe |
≥ 750 mm |
Stufentiefe |
≥ 200 mm |
Stufentiefe der aufliegenden Stufe (auf Kessel, Tank) |
≥ 400 mm |
Abstand zwischen waagerecht liegenden Stufen |
≤ 30 mm |
Tab. 2: Hauptabmessungen von Klapptreppen
Die Geländer an den seitlichen Öffnungen (Absturzkanten) der Klapptreppe müssen sich der veränderbaren Treppensteigung kontinuierlich anpassen und in der waagerechten Stellung der Stufen 1,0 m hoch sein. Sie sind für eine in Handlaufhöhe wirkende Horizontalkraft von 300 N/m zu be...