Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
Klapptreppen sind massive Industrietreppen aus Stahl z. B. an Tank- und Kesselbefüllstationen und dienen als Zugang von den Füllbühnen zu den Oberseiten von Tank- und Kesselwagen (s. Abb. 9).
Die 1. Stufe der Klapptreppe ist fest mit der Füllbühne verbunden. Der übrige Stufenbereich wird aus der i. d. R. (nahezu) senkrechten Ruhestellung der Treppe auf die Tank- und Kesselwagenoberseite von Hand oder mit hydraulischem oder pneumatischem Antrieb abgesenkt. Dabei wird das Gewicht der auskragenden Klapptreppe durch Federzylinder nach dem Druckfederprinzip ausbalanciert.
Die Stufen der Klapptreppe sind gelenkig über eine Parallelführung so mit dem Treppenlaufträger verbunden, dass sie in jeder Position eine waagerechte Lage einnehmen. Der Verstellbereich des Treppenneigungswinkels α beträgt zwischen + 90° und - 45°. Dieses Konstruktionsprinzip ermöglicht eine stufenlose Einstellung der Treppensteigung/-neigung von einer aufwärts führenden Treppe über eine waagerechte Plattform zu einer abwärts führenden Treppe.
Abb. 9: Prinzipdarstellung der Klapptreppe
In Anpassung an die unterschiedlichen Höhen der Tank- und Kesselwagen ergeben sich unterschiedliche Treppensteigungen. Insofern sollten Klapptreppen nur von solchen Personen begangen werden, die mit der Handhabung vertraut und im Besteigen der Klapptreppen geübt sind (s. Abb. 10).
Abb. 10: Typische Anwendung von Klapptreppen
Konkrete Anforderungen für Klapptreppen sind weder in staatlichen Vorschriften und Regeln, noch Normen festgelegt. Deshalb gelten vom Grundsatz her auch für Klapptreppen die Anforderungen, die für feste Treppen gelten. Darüber hinaus sind die im Stahlbau und Maschinenbau üblichen Konstruktions- und Sicherheitsnormen, wie z. B. EN 1090 und EN 1991 (Eurocode 1) anzuwenden.
Wesentliche Festlegungen, die sich aus der Praxis ergeben haben, wurden in den "Grundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Klapptreppen für Tank- und Kesselbefüllstationen" (GS-HL-01) der ehemaligen DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle "HL" niedergelegt:
Breite der Klapptreppe |
≥ 750 mm |
Stufentiefe |
≥ 200 mm |
Stufentiefe der aufliegenden Stufe (auf Kessel, Tank) |
≥ 400 mm |
Abstand zwischen waagerecht liegenden Stufen |
≤ 30 mm |
Tab. 2: Hauptabmessungen von Klapptreppen
Die Geländer an den seitlichen Öffnungen (Absturzkanten) der Klapptreppe müssen sich der veränderbaren Treppensteigung kontinuierlich anpassen und in der waagerechten Stellung der Stufen 1,0 m hoch sein. Sie sind für eine in Handlaufhöhe wirkende Horizontalkraft von 300 N/m zu bemessen.
In Ruhestellung müssen die Klapptreppen gegen unbeabsichtigtes Abklappen selbsttätig gesichert sein.
Der Hersteller oder Lieferer einer Klapptreppe muss der gelieferten Klapptreppe eine Betriebsanleitung beifügen. Auf der Basis der Betriebsanleitung hat der Betreiber eine Gebrauchsanweisung zu erstellen und an der Klapptreppe anzubringen. Ist die Klapptreppe hydraulisch angetrieben wird sie zur "Maschine" und der Hersteller muss durch eine Konformitätserklärung dokumentieren, dass er die europäische Maschinenrichtlinie/europäische Maschinenverordnung eingehalten hat. An der Klapptreppe ist dieser Nachweis durch die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen zu bestätigen. Durch das CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass die Klapptreppe nicht nur den europäischen Regelwerken, sondern auch den dort verankerten Normen bzw. deren Sicherheitsstandards entspricht und somit auf dem europäischen Markt frei handelbar ist.
Der Nachweis, dass Klapptreppen sicher begangen werden können, kann auch durch eine Baumusterprüfung durch hierfür zugelassene Prüf- und Zertifizierungsstellen geführt werden (s. Abschn. 4).