Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
4.1 Allgemeines
Neben der rechnerischen Bemessung von Treppen einschließlich deren Geländer können Gebrauchstauglichkeit und Tragsicherheit (Festigkeit) auch durch Belastungsprüfungen nachgewiesen werden.
Sowohl Treppen, als auch deren Absturzsicherungen (Geländer) sind als Bauprodukte keine "verwendungsfertigen Produkte", da sie erst nach sachgerechtem Einbau sicher verwendet werden können. Sie sind daher nicht vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erfasst, das dem GS-Zeichen zugrunde liegt. Aus diesem Grund kann auch nach erfolgreicher Baumusterprüfung durch eine hierzu zugelassene ("benannte" oder "akkreditierte") Prüf- und Zertifizierungsstelle kein GS-Zeichen vergeben werden.
An diese Stelle tritt dann z. B. das von TÜV, DEKRA und anderen Prüforganisationen vergebene, qualitativ vergleichbare "Baumustergeprüft-Zeichen".
4.2 Treppengeländer ortsfester Treppen
Prüfanforderungen und Prüfverfahren für Geländer ortsfester Treppen sind z. B. in den "Grundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Geländern (GS-HL-19)" der ehemaligen DGUV Prüf- und Zertifizierungsstelle "HL" beschrieben.
Die Prüfung erfolgt an einem kompletten Seriengeländerelement mit Handlauf und 3 Pfosten (Element mit 2 Geländerfeldern). Festgestellt werden unter Anwendung einer Vorlast und den Prüflasten als Vielfaches der horizontal am Handlauf wirkenden Streckenlast (i. d. R. 500 N/m bzw. 300 N/m) sowohl die elastische als auch bleibende Durchbiegung des gemäß der Montageanleitung mit der Treppe verbundenen Geländers. Die Belastung erfolgt nacheinander an 2 Stellen am Handlauf des Elementes: zwischen 2 Pfosten sowie in Höhe des mittleren Pfostens.
4.3 Bewegliche Treppen
Prüfanforderungen an Klapptreppen enthalten z. B. die "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Klapptreppen für Tank- und Kesselbefüllstationen" (GS-HL-01) der ehemaligen DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle "HL". Die Belastungsprüfung beschränkt sich auf die Prüfung des Geländers.
Die Prüfung von Bodentreppen erfolgt nach 14975 in Gebrauchsstellung (vollständig ausgezogene bzw. ausgeklappte Treppe) durch eine statische Belastungsprüfung mit 2,6 kN sowohl an der obersten Stufe (Prüfung insbesondere der gelenkigen Anbindung an den Untergrund), als auch in Mitte des Leiterteiles, jeweils in Stufenmitte (Prüfung der Festigkeit der Holme und der Stufe).
Anschließend wird eine Dauerbelastungsprüfung mit 5.000 Zyklen unter 1,5 kN Last, holmnah auf der mittleren Stufe aufgebracht, durchgeführt.
Weitere Prüfungen sind Belastungsprüfungen am Seitenhandlauf sowie – ausschließlich bei der ausziehbaren Bodentreppe – die Prüfung der Feststellvorrichtung.