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Parkettleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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  • Mitwirkung bei der Analyse der Gefährdungen und Belastungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit unter dem Aspekt möglicher Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten,
  • Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs sowie zum Arbeitsrhythmus einschließlich Pausengestaltung,
  • Beratung zum gesundheitsgerechten, hygienischen Verhalten der Beschäftigten auf Grundlage eines Hygieneplans,
  • in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Prüfen der Möglichkeiten zur Substitution von Gefahrstoffen auf Grundlage von

    • Sicherheitsdatenblättern,
    • DGUV-Informationen mit Hinweisen zur Substitution,
    • Einbeziehung bzw. Verweis auf REACH-Dokumentation zu relevanten Stoffen,
    • Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS für das Bauen, Renovieren und Reinigen,
    • vorhandenen aktuellen Publikationen.
  • Unterstützung bei Auswahl und Einsatz lösemittelfreier Arbeitsstoffe gemäß TRGS 600 und TRGS 610,
  • Einflussnahme auf Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zur Verhinderung von Infektionen bei Verlegearbeiten von Parkett in bewohnten Räumen,
  • Beratung zur richtigen Auswahl, Handhabung und Wartung persönlicher Schutzausrüstungen (Atemschutzgeräte, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Knieschutz, Sicherheitsschuhe),
  • Beratung zur Erarbeitung eines Hautschutzplans sowie zum richtigen Einsatz von Hautschutzmitteln,
  • Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z. B. bei erforderlichem Arbeitsplatzwechsel, zum Einsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei einer Einschränkung der Mobilität,
  • Beratung zum Führen einer Vorsorgedatei mit Daten und Anlässen der arbeitsmedizinischen Vorsorge,[1]
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Parkettlegern ist auf Verlangen des Arbeitgebers fo...

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