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Penetration

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Von Penetration spricht man dann, wenn undichte Stellen im Chemikalienschutzhandschuh dazu führen, dass Gefahrstoffe oder Mikororganismen in kleinen Mengen die Haut erreichen und diese schädigen können. Die Fertigung von Chemikalienschutzhandschuhen muss so erfolgen, dass der Handschuh im Originalzustand keine für Flüssigkeiten durchdringbaren Löcher aufweist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

DIN EN 374-2 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration"

1 Prüfverfahren

Während der Produktion von Chemikalienschutzhandschuhen werden einzelne Handschuhe aus einem einzelnen Los oder einer Charge entnommen. Entsprechend dem Prüfverfahren nach DIN EN 374-2 wird festgestellt, ob diese dicht sind. Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten und wird hier nur grob beschrieben.

Zunächst wird auf sichtbare Fehlstellen (z. B. Risse oder Löcher) untersucht. Sind derartige Fehlstellen vorhanden, hat der Handschuh die Sichtkontrolle nicht bestanden. Anschließend wird der Handschuh auf einen Teil des Prüfgerätes aufgespannt und unter Wasser getaucht mit Luft aufgeblasen. Der Prüfdruck ist dabei an die Nenndicke der Handschuhe angepasst. Der Handschuh wird im Wasser gedreht, wobei er mindestens 30 Sekunden lang auf ein Aufsteigen von Luftblasen geprüft wird.

Nicht jeder Chemikalienschutzhandschuh ist für die sog. Luft-Leck-Prüfung geeignet. Stark unterschiedliche Schichtdicken können beim Handschuh dafür verantwortlich sein, dass z. B. einige Teile zu stark aufgeblasen werden, während andere Teile gar nicht mit Luft gefüllt sind. Sollte ein Chemikalienschutzhandschuh für die Luft-Leck-Prüfung nicht geeignet sein, wird die Wasser-Leck-Prüfung angewendet. Dabei wird der Handschuh aufgehängt und mit Wasser gefüllt. Der Handschuh bleibt z...

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