3.1 Allgemeines
Bei der Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Die Bestandteile müssen für die vorgesehene Tätigkeit inklusive ihrer verschiedenen Phasen (z. B. Vorbereitung, Zugang, Ausführung) geeignet sein.
- Die Merkmale des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung müssen berücksichtigt werden.
- Die Bestandteile der PSA und die vorhandenen Anschlageinrichtungen müssen miteinander kompatibel sein.
- Ergonomische Anforderungen müssen berücksichtigt werden.
- Anwendungseinschränkungen, z. B. durch Angaben der Hersteller, weitere Arbeitskleidung und PSA und mitgeführte Arbeitsmittel müssen betrachtet werden.
Bei Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz muss eine CE-Kennzeichnung mit dazugehöriger 4-stelliger Prüfnummer vorhanden sein.
Kombination von PSA
Bei der Kombination von PSA gegen Absturz mit anderer PSA (z. B. Rettungsweste, Warnkleidung) ist darauf zu achten, dass eine mögliche gegenseitige Beeinträchtigung der Schutzwirkung vermieden wird. Sinnvoll ist daher der Einsatz von Kombinationen, die hinsichtlich ihres Zusammenwirkens vom Hersteller geprüft und zugelassen sind.
3.2 Auffang- und Haltegurt
Auffanggurte dienen dem Auffangen einer Person bei einem Absturz. Sie müssen der DIN EN 361 genügen. Sie sind mit hinterer und/oder vorderer Auffangöse ausgestattet (Abb. 4). Daneben gibt es Haltegurte, die mit zusätzlichen seitlichen Ösen ausgestattet sind. Diese sind zur Absturzsicherung nicht geeignet!
Abb. 4: Auffanggurt
3.3 Falldämpfer und Beanspruchung
Damit Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nicht selbst eine Gefährdung darstellt, muss die Verwendung von Falldämpfern nach DIN EN 355 gewährleistet sein. Es gibt Falldämpfer, die in Verbindungsmittel integriert oder die als Verbindungsmittel ausgeführt sind.
3.4 Verbindungsmittel und Verbindungselemente
Es gibt selbstschließende und selbstverriegelnde oder manuell verriegelbare Verbindungselemente (z. B. Karabinerhaken). Die Verwendung von selbstverriegelnden Verbindungselementen (Abb. 5) ist zu empfehlen, wenn der Benutzer die Verbindung während seines Arbeitstages sehr häufig öffnen und schließen muss. Verbindungselemente müssen der DIN EN 362 entsprechen.
Abb. 5: Beispiele für selbstverriegelnde Verbindungselemente
3.5 Anschlagpunkte
Auffanggurte müssen über zugelassene Verbindungsmittel an Anschlagpunkten befestigt sein. Hier werden verschiedene Varianten unterschieden:
- Anker zur Befestigung an Flächen oder geneigten Dächern (z. B. Ringösen),
- transportable, vorübergehend angebrachte Anschlageinrichtungen (z. B. Dreibein, Türanker),
- Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil,
- Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führungsschiene,
- durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen (z. B. Betongewichte).
Für bauseits vorhandene Anschlagmöglichkeiten, z. B. Stahlträger, Rohre, können auch Bandschlingen verwendet werden.
Die Anschlageinrichtungen müssen der DIN EN 795 genügen.
Auffangsysteme müssen für Art der Tätigkeit geeignet sein
Die Komponenten der Auffangsysteme müssen für die Art der Tätigkeit geeignet sein. Auffangsysteme dürfen nicht miteinander kombiniert werden.