Prüfungen erfolgen als Vergleich eines vom Arbeitgeber bzw. vom Betreiber zu definierenden Sollzustands mit dem zum Prüfzeitpunkt vorliegenden Ist-Zustand. Der Sollzustand ist der festgelegte sichere Zustand des Arbeitsmittels, der sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Die Prüfung kann erfolgen durch

  • Kontrolle (z. B. Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn als Benutzerprüfung),
  • Prüfung durch eine befähigte Person (zur Prüfung befähigte Person),
  • Prüfung durch einen Prüfsachverständigen oder
  • Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Weicht der Ist-Zustand vom Soll-Zustand ab, dann ist das Arbeitsmittel – sofern möglich – durch z. B. Instandhaltung zu reparieren. Die Prüffrist (der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen) muss so festgelegt werden, dass der Prüfgegenstand nach den allgemeinen Erkenntnissen und betrieblichen Erfahrungen im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher betrieben werden kann. Ergibt die Prüfung, dass die Anlage nicht bis zur nächsten Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen.

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