Der Prüfumfang ist – genau wie die Prüfintervalle – vom Arbeitgeber bzw. Betreiber der Anlage festzulegen.

Der Prüfumfang erstreckt sich auf Ordnungsprüfung und technische Prüfung. Bei letzterer sind unterschiedliche Prüftiefen möglich (Abb. 1).

Abb. 1: Prüfumfang und Prüftiefe

Im Bereich der technischen Prüfung wird mit der Sichtprüfung begonnen; ist diese erfolgreich und ist eine tiefergehende Prüfung erforderlich, so wird mit der Nachprüfung fortgefahren etc.

Die jeweilige Prüftiefe bei Geräten muss individuell festgelegt werden. Dabei sind kaum allgemeingültige Aussagen möglich, da die Prüftiefe auch von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung abhängt.

Neben den o. g. Teilprüfungen der Technischen Prüfung sei an dieser Stelle die Funktionsprüfung zu erwähnen. So werden z. B. Geräte nach RL 2014/34/EU ("ATEX-Richtlinie") auf Zustand, Zündquellenfreiheit, ihre Funktionsfähigkeit und sichere Funktion bei Zusammenschaltung geprüft, da die Explosionssicherheit von den eben genannten Faktoren wesentlich abhängt.

 
Wichtig

Prüfpflicht

Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitsmittel, von denen das Funktionieren des Explosionsschutzkonzeptes abhängt, der Prüfpflicht.

Elektrische Leitungen sollten per Sichtüberprüfung auf ihren Zustand, Verbindungen bzw. Zusammenschaltungen und Installation, ggf. per Detailprüfung auf korrekte Leitungsisolation überprüft werden.

Maßnahmen der Inertisierung, Gaswarnanlagen, Lüftungs- oder Absauganlagen, die dem primären Explosionsschutz dienen, sind auf korrekte Funktion und ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Ist Gefährdung durch elektrostatische Aufladungen bzw. Entladungen vorhanden, so sind Maßnahmen der Erdung und des Potenzialausgleichs auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Arbeitsmittel mit (ab-)leitfähigen Eigenschaften (z. B. Ω-Schläuche) sind auf die erforderlichen Widerstandswerte (Oberflächenwiderstand, spezifischer Widerstand, Ableitwiderstand etc.) messtechnisch zu prüfen.

 
Wichtig

Wechselwirkungen

Wechselwirkungen zwischen einzelnen Systemkomponenten sind bei Prüfungen ebenfalls zu berücksichtigen!

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