Gefährdungen, die sich bei Pulverbeschichtungsverfahren ergeben können, sind u. a.:

  • Entzündbare Beschichtungspulver können im aufgewirbelten Zustand durch Einwirken einer Zündquelle entzündet werden, sie brennen nach Entfernen der Zündquelle weiter oder reagieren explosionsartig. Das Gefährdungspotenzial durch Brand- und Explosionen ist daher sehr hoch.
  • Elektrische Gefährdungen ergeben sich v. a. aus der Hochspannung bei elektrostatischen Verfahren.
  • Mögliche Gesundheitsgefährdungen bestehen für Haut und Atemwege. Nach TRGS 900 wird Pulverlack als Staub eingestuft. Der allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion beträgt 1,25 mg/m3, für die einatembare Fraktion 10 mg/m3. Bei der Verarbeitung schwermetallhaltiger Beschichtungspulver müssen die relevanten Grenzwerte eingehalten werden.
  • Im Arbeitsbereich und innerhalb der automatischen Beschichtungsanlage (Sprühkabine): Gefährdungen durch verunreinigte Böden, Quetsch- und Scherstellen, Lärm, Vibrationen, Druckluft.
  • Bei scharfkantigen und spitzen Bauteilen oder Werkstücken: Gefahr durch Schnitt- und Stichverletzungen.

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