Nora Johanna Schüth, Prof. Dr. et habil. Marc-André Weber
In der dritten Stufe können, sofern sinnvoll und möglich, weiterführende Interaktionen mit den kollaborierenden Maschinen vermittelt werden. Erweiterte Anwendungen, wie z. B. das Beibringen neuer Bewegungen für die Fertigung neuer Varianten durch den Beschäftigten (beispielsweise intuitive Umprogrammierung), können in Seminaren des Herstellers oder direkt im Arbeitsprozess, zunächst unter Aufsicht versierten Personals, erlernt werden.
Unterstützend auf den Lernprozess können digitalisierte Lernmaterialien wirken, welche den Anwender interaktiv durch die jeweiligen Arbeitsschritte führen und auf mögliche Sicherheitsrisiken (auditiv und visuell) rechtzeitig hinweisen. Begleitet werden können die Lernenden auch durch bereits für weiterführende Funktionen des MRK-Systems qualifizierte Kolleginnen und Kollegen. Vorteil aller auf dem Prinzip des Learning-by-doing beruhenden Methoden ist die Möglichkeit, den Lerntransfer im Arbeitsprozess unmittelbar überprüfen und bei Bedarf korrigierend eingreifen zu können. Ein handlungsorientiertes Lernen zeichnet sich zudem durch einen hohen Behaltenseffekt aus.
Grundsätzlich kann konstatiert werden, dass in sämtlichen Qualifizierungsmaßnahmen auf potenzielle Gefahren, die von kollaborierenden Robotern bei sach- und unsachgemäßer Bedienung ausgehen können, deutlich hinzuweisen ist. Beschäftigte müssen in der täglichen Nutzung dazu verpflichtet werden, MRK-Systeme ausschließlich bestimmungsgemäß anzuwenden und keinerlei Komponenten zu bearbeiten, für deren Umgang die Beschäftigten nicht geschult und die kollaborierenden Maschinen nicht programmiert worden bzw. technisch vorgesehen sind.