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Qualitätsmanagement für Sifas / 2 Akteure

Dipl.-Ing. (FH) Burak Türker
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Bei der Fülle an Aufgaben, die innerhalb einer Unternehmung zu erledigen sind, ist es unerlässlich, diese zu strukturieren und diesen entsprechende Verantwortlichkeiten zuzuweisen. Welche Funktionen innerhalb der Betrachtung QM/Sifa hier wesentliche Rollen einnehmen, wird in den folgenden Kapiteln kurz dargelegt.

2.1 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für den Erfolg, aber auch Misserfolg der Unternehmung in Bezug auf strategische sowie operative Ziele in den Bereichen Qualitätsmanagement (QM) sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Somit obliegt es der Geschäftsführung als oberster Leitung, die Rollenverteilungen und deren Ausprägungen festzulegen. Sie legt die QM-Politik und alle damit zusammenhängenden Bestandteile fest. Dazu zählen u. a. die QM-Ziele und die QM-Ressourcen. Zudem verantwortet die Geschäftsführung alle Themen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz . Aus dieser Aufgabenkonstellation heraus ist sie verpflichtet, diverse Bestandteile des Arbeitsschutzes sicherzustellen, wie beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die Geschäftsführung muss sich daher die Frage stellen: Was ist wichtiger – QM oder Arbeitssicherheit?

Selbstverständlich nützt der Geschäftsführung das beste QM-System bzw. die besten Arbeitssicherheitsmaßnahmen nichts, wenn die wirtschaftlichen Zahlen nicht stimmen.

2.2 Qualitätsmanagementbeauftragter

Der Berufsstand des Qualitätsmanagementbeauftragten (QM-Beauftragter) hat seit den Revisionen 2015 leiden müssen, da diese Funktion seither nicht mehr ausdrücklich gefordert ist. Dennoch hat es sich bewährt, dass sich Personen mit QM-Ausbildung um die Umsetzung und Aufrechterhaltung entsprechender Anforderungen aus der ISO 9001 kümmern. Die Verantwortung für ein funktionierendes QM-System bleibt dennoch bei der obersten Leitung.

Der QM-B...

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