Die Dossierbewertung (DEv) wird von der ECHA durchgeführt und dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung überflüssiger Tierversuche. Die ECHA prüft zum einen sämtliche eingereichten Versuchsvorschläge (Testing Proposal Evaluation – TPE), zum anderen werden die eingereichten Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft (Compliance Check – CCh). Ursprünglich waren dafür 5 % der in einem Tonnageband registrierten Stoffe vorgesehen (s. Art. 41 Abs. 5 1907/2006/EG), aber dieser Prüfauftrag wird sich in absehbarer Zeit ändern und über sog. Ermächtigungsverordnungen der EU-Kommission wird die ECHA vermutlich alle registrierten Stoffe prüfen.

 
Wichtig

Bewertung der Registrierungsdossiers

Insbesondere die Bewertung der Registrierungsdossiers hat sich zu einem konstanten Diskussionspunkt zwischen den Behörden (ECHA, Mitgliedstaaten) und der Industrie entwickelt. Studien zur Auswertung der Qualität der Registrierungsdossiers hatten z. T. sehr ernüchternde Ergebnisse. Eine Konsequenz aus der mangelnden Qualität einer großen Zahl der Registrierungsdossiers ist sicher der resultierende politische Wille, nicht nur 5 % der Stoffe jedes Mengenbandes zu überprüfen. Über einen Zeitraum von mindestens einer Dekade wird dann sichergestellt, dass alle Dossiers den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, weil nur so die Umsetzung der Ziele der REACH-Verordnung gewährleistet sind.

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