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REACH-Verordnung: Kerninhalte und derzeitige Umsetzung

Dr. rer. nat. Romy Marx
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Zusammenfassung

 
Überblick

Am 1. Juni 2007 trat die EU-Verordnung 1907/2006/EG zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. Damit wurde eine umfassende Neuordnung der europäischen Chemikalienpolitik eingeleitet. Ziel ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen, den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern.

REACH ist nunmehr seit 12 Jahren in Kraft und inzwischen liegen aufgrund verpflichtend vorzulegender Daten zu allen Stoffen, die über einer Jahrestonne vermarktet werden, Informationen vor. Weiterhin haben alle beteiligten Akteure (Behörden und auch Industrie) umfassende Erfahrungen zu den Regelungsinstrumenten, die REACH umfasst, gesammelt, zu denen in diesem Beitrag Stellung genommen wird. REACH ist auch nach dieser Zeit noch nicht in allen Facetten ausgelegt, sondern ist noch Gegenstand von Anpassungen, deren Tragweite im Folgenden ebenfalls reflektiert wird.

1 Erwägungen der REACH-Verordnung und Akteure

Vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung[1] war zum einen die Risikobewertung von im Markt befindlichen sog. Altstoffen (vor 1981 bereits auf dem Markt) ein äußerst langwieriges Verfahren, zum anderen war eine einheitliche Bewertung von Alt- und Neustoffen nicht gewährleistet. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des Chemikalienrechts, um alle Stoffe gleich zu bewerten.

Die Erwägungsgründe von REACH sind auch so zu verstehen: Durch eine deutlich verbesserte Datenlage zu Stoffeigenschaften und Verwendungsbedingungen wird die Basis für eine adäquate Bewertung der von den Stoffen ausgehenden Risiken gewährleistet und über definierte Kriterien werden diejenigen Stoffe vom Markt genommen, von denen nicht annehmbare Risiken ausge...

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