Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Bei allgemeinen Reinigungsarbeiten wird i. d. R. privates Schuhwerk benutzt, dem betrieblich wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Trotzdem gibt es gute Gründe, ähnliche Maßstäbe zu setzen wie z. B. in der Pflege. Demnach sollten im Reinigungsdienst getragene Schuhe folgende Eigenschaften aufweisen:
- griffige, rutschfeste Sohlen,
- keine hohen Absätze,
- fester Halt am Fuß,
- zum Schutz der Zehen vorne geschlossen.
Rutschgefahr tritt häufig bei Nassreinigung auf. Standard ist die Kennzeichnung der Arbeitsbereiche mit entsprechenden Aufstellern, um Unbeteiligte auf die Gefahr hinzuweisen. Aber auch durch gezielte Abstimmung von Reinigungsverfahren und -mitteln kann die Rutschgefahr bei Reinigungsarbeiten (und darüber hinaus) verringert werden.
Leitern sind bei vielen Reinigungsarbeiten unverzichtbar. Stabile und praktische Aluminiumleitern sind in vielen Größen und Ausführungen erhältlich. An einer ausreichenden Zahl passender Leitern bzw. Aufstiegshilfen, entsprechend der Arbeitsaufgabe und Körpergröße der Beschäftigten, sollte nicht gespart werden: Nur wenn die Leitern griffbereit und gut handhabbar sind, werden gefährliche Kletterpartien auf Möbeln usw. unterlassen. Langandauernde Reinigungsarbeiten sollten nicht von Leitern aus vorgenommen werden. Hier sollten Arbeitsgerüste eingesetzt werden, die in leichten Alu-Ausführungen auch gut handhabbar sind. Grundsätzlich können nur Personen auf Leitern eingesetzt werden, die angstfrei und sicher in der entsprechenden Höhe arbeiten können. Leitern und Aufstiegshilfen müssen regelmäßig auf Verschleiß und Schäden kontrolliert und ausgewechselt oder repariert werden (Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-I 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten").
Risiko Fensterputzen
Fensterputzen wird im haushaltsnahen und kleingewerblichen Bereich üblicherweise vom allgemeinen Reinigungsdienst mit erledigt. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Arbeiten unter Absturzgefahr (und das betrifft oft schon das Besteigen von innenliegenden Fensterbänken) auf keinen Fall ohne geeignete Schutzmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Als ausreichend sicher können Arbeiten eingestuft werden, die mit festem Stand vom Boden oder von einer geeigneten Stehleiter mit Haltebügel ausgeführt werden können (wenn dabei nicht die Gefahr besteht, bei geöffnetem Fenster hinauszufallen). Für alle darüber hinausgehenden Arbeiten (hoch liegende oder anders schwer erreichbare Fensterflächen oder solche, die von außen geputzt werden müssen usw.) empfiehlt es sich dringend, Fachunternehmen zu beauftragen und darauf zu achten, dass diese die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich einhalten, z. B. das Anlegen von Sicherheitsgeschirren. Dazu kann es erforderlich sein, entsprechende bauliche Vorkehrungen (Anschlagpunkte, Arbeitspodeste o. Ä.) zu schaffen.